Nachdem die Microstock-Bildagentur Shutterstock vor einem halben Jahr mit der Einführung von Steuerformularen für viel Wirbel gesorgt hat, zieht die Bildagentur Fotolia jetzt nach.
Von vielen unbemerkt findet sich seit kurzem im Mitgliedsbereich ganz rechts der Menü-Eintrag „Steuer-Bibliothek“ (siehe Screenshot). Wer da raufklickt, kommt zu dem W‑8 BEN-Formular, was die US-Regierung verlangt, um Steuern von us-amerikanischen Käufern korrekt abzurechnen. Da die USA mit Deutschland ein Steuerabkommen haben, empfiehlt es sich für deutsche Fotografen bei Fotolia, das Fomular korrekt auszufüllen, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen, bzw. genauer formuliert: Keine zusätzlichen Steuern zahlen zu müssen.
Einzelpersonen füllen das Formular am besten so aus:
- In der Steuer-Bibliothek im Abschnitt „Personen mit Wohnsitz in Ländern mit Besteuerungsabkommen“ (darunter fällt auch Deutschland) den Link „Online W‑8 BEN Formular“ anklicken.
- Bei 1. (Name der natürlichen Person) den Namen des angemeldeten Fotografen eingeben.
- Bei 2. (Gründungsland der Gesellschaft) nur „N/A“ eintragen. Das steht für „not applicable“ und bedeutet „nicht zutreffend“, da Einzelpersonen ja keine Gesellschaften gründen.
- Bei 3. (Typ der Nutzungsberechtigten) „Einzelperson“ anklicken.
- Bei 4. die beim Meldeamt hinterlegte Wohnadresse angeben. Nummer steht für Hausnummer, die Felder „Wohnung“ und „Landkreis“ können ggf. frei gelassen werden.
- Bei 9.a (hauptansässig in) aus der Liste „Deutschland“ wählen
- Den Rest alles frei lassen.
- Auf „Vorschau“ klicken
- Im neuen Fenster bei „Unterschrift“ den Namen eingeben (muss identisch mit dem bei Schritt 2 sein.
- Auf „Absenden“ klicken.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass alle meine Angaben ohne Gewähr sind und jeder im Einzelfall selbst für seine Angaben verantwortlich ist.
Hilfe gibt es zum Beispiel im Steuer-Thread des Fotolia-Forums oder – komplizierter – auf der offiziellen Hilfe-Seite der us-amerikanischen Steuerbehörde IRS.
Update 06.01.2010: Hier gibt es neue Infos zur Besteuerung bei Fotolia.
Guter Hinweis Robert, danke! Shutterstock hat ja ein riesiges Bohei darum gemacht, aber bei Fotolia hab´ ich davon gar nichts mitbekommen…
Danke Robert, sehr aufmerksam von Dir 🙂
Auch ich muss Danke sagen – ist mir echt noch nicht aufgefallen, obwohl ich quasi täglich reinschaue.
Und ich will mich auch bedanken. Dank deiner Ausfüll-Hilfe musste man gar nicht so viel Nachdenken 🙂
Was passiert eigentlich, wenn mans nicht ausfüllt?
Weiss jemand ob das so ausreicht, oder muss man zusätzlich bei der IRS noch diese ITAN beantragen?
ich hab schon vor Roberts Post das Formular entsprechend ausgefüllt. Es wurde bereits von Fotolia geprüft und akzeptiert (Emailantwort: „Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr U.S. IRS-Steuerformular bestätigt wurde. Für die Übermittlung des Formulares bedanken wir uns. Durch die Einreichung entsprechen Sie nun den geltenden Bestimmungen und sind nicht Gegenstand einer automatisch erhobenen Abgeltungssteuer und profitieren von einer reduzierten bzw. nicht erhobenen Quellensteuer-Abgabe.“).
Ich denke das reicht und die Beantragung einer ITAN Nummer ist bisher auch nicht notwendig gewesen. Mal sehen was noch kommt.
Hallo Leute!
Nach der email von fotolia bin ich der Meinung, daß wir doch die US STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER beantragen müssen. Begründung: Zuerst schreibt fotolia, wie man diese beantragt. Erst danach steht: Welches weitere Formular … und nennt dann das von Dir Robert beschlriebene W‑8BEN. Durch das Wort „weitere“ bin ich der Meinung, daß man beides machen muß.
Jetzt rufe ich da mal an … moment …
Ergebnis: Ich habe die folgende Information bekommen: Wenn W‑8-BEN bestätigt wurde, dann brauchen wir nichts weiter zu machen und haben die nächsten 3 Jahre „erst einmal Ruhe“. So, Problem live gelöst.
🙂 super, vielen Dank für die Info. Das gibt Sicherheit 🙂
Irgendwie verstehe ich das alles nicht mit den Steuern. Wozu braucht man das und was macht das? Wenn ich im Jahr doch nur ca bis 300€ verdiene fällt das doch eh unter Geringverdiener, oder?
Und was bedeutet „automatisch erhobene Abgeltungssteuer“? Muss die jeder zahlen wenn er das nicht ausfüllt?
hmmm,
in der Liste bei Fotolia fuer Besteuerungsabkommen steht bei Deutschland 0%.
Ob dazu der ganze Formular-Kram erforderlich ist?
Werde wohl meinem Steuerberater etwas Arbeit verschaffen muessen, weil besser iss das wohl 🙂
danke Leute. Es werden 110 Credits abgezogen, wenn man nicht macht. Hab jetzt ausgefüllt.
Thanks all.
bediboy: Ich denke, dass es nicht pauschal 110 Credits sein werden, sondern z.B. 30%, die sich je nach Auszahlungsbetrag in verschiedenen Credit-Werten niederschlagen werden.
„Wenn ich im Jahr doch nur ca bis 300€ verdiene fällt das doch eh unter Geringverdiener, oder?“
Zunächst mal: nein. So einfach ist das leider nicht. Es gibt einen Freibetrag für steuerfreie Nebeneinkünfte (z.Z. 380 Euro/Jahr, wenn ich richtig erinnere), aber der gilt („Nebeneinkünfte“) nur dann, wenn man aus einer angestellten Tätigkeit bereits ein Einkommen versteuert.
Wer selbständig ist, zahlt vom ersten Euro an Steuern (wobei in jedem Fall das steuerfreie Existenzminimum von 7.834 Euro nicht versteuert werden muß. In jedem Fall aber muß man eine Einkommenssteuererklärung machen bzw. die Nebeneinkünfte in der Steuererklärung mit aufführen.
Hier geht es allerdings um eine ganz andere Frage, nämlich die Steuerpflicht in den USA…
Wer in den USA Geld verdient, z.B. über Fotolia, ist prinzipiell auch in den USA steuerpflichtig. Da kommt man dann, sofern der Wohnsitz in Deutschland ist, salopp gesagt über die Doppelbesteuerungsabkommen wieder raus.
Ganz wichtig übrigens, auch wenn es fürchterlich bürokratisch klingt (und ist): wer über eine in den USA ansässige Bildagentur Fotos verkauft, die er in den USA gemacht hat, braucht dafür eine Arbeitserlaubnis in den USA – die „Green Card“.
Kein Witz…
Warum? Ganz einfach:
Visafrei in die USA einreisen darf man nur zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken (Visa Waiver Programm), das berechtigt aber nicht zu irgendeiner Art beruflicher Tätigkeit in den USA. („Geschäftliche Zwecke“ sind in dem Zusammenhang z.B. Vertragsverhandlungen u.ä.)
Wer in den USA vorübergehend, ohne sich dort niederzulassen, als Journalist oder Fotograf tätig werden will, benötigt ein Visum.
Dieses Visum aber erlaubt es ausdrücklich NICHT, für US-Medien tätig zu werden, sondern nur für solche, die ihren Geschäftssitz außerhalb der USA haben.
Wer in den USA Fotos für eine in den USA ansässige Bildagentur macht bzw. über diese vermarktet, wird steuerlich und arbeitsrechtlich in den USA berufstätig… und braucht dann die entsprechenden Papiere.
hat einer von Euch eine Ahnung, ob damit zusammen hängt,
das moneybookers die Auszahlung
der von fotolia bereits konvertierten Kredits
verweigert, obwohl sie im Konto als Guthaben bereits ausgewiesen sind?
@Karl-Heinz: Wenn Du Dir bei Fotolia Credits auszahlen lassen willst, musst Du aktuell auch über 50 Credits Guthaben haben, damit das geht. Das könnte eine Ursache sein. Laut Fotolia-Newsletter wird die Besteuerung erst mit 01.01.2010 aktiv.
Dank Dir für die schnelle Antwort,
bin schon 1 Jahr reibungslos dabei, heute geht es um 600,-Euro
abzüglich der 1,80 von Moneybooker natürlich,
Auszahlungsverweigerung ohne Erklärung, nur das erscheint:
Ihr Konto ist für ausgehende Transfers gesperrt,
daher können wir diese Transaktion nicht durchführen.
Gehts aktuell noch jemandem so?
@Karl-Heinz: Am einfachsten ist es, den Fotolia-Support um Rat zu fragen.
Hallo Leute, habe auch W‑8BEN so wie hier beschrieben (ohne ITIN) eingereicht und es wurde promt akzeptiert. Danke! Allerdings verstehe ich die Mail von Fotolia jetzt nicht ganz!! Es steht:
(Emailantwort: „Ausländische Einwohner eines Landes mit Doppelbesteuerungsabkommen, die eine ITIN mit dem Formular eingereicht haben, werden für Einkünfte aus den USA nicht bzw. reduziert besteuert. Ausländische Einwohner, die ein Formular ohne ITIN eingereicht haben, werden mit 30% für Einkünfte aus den USA besteuert.“)
Hä, bin ich bekloppt, wozu habe ich das Formular denn überhaupt eingereicht, muss ja jetzt doch 30% vom Gewinn abgeben.
Liebe Grüße
Hallo,ich bin als Kleinunternehmer in Deutschland deklariert. Wess jemand welches Steuerformular ausgefüllt werden muss ?
@jeremar: Ich denke, das für Individualpersonen.
Hallo, hab das Formular wie oben beschrieben ausgefüllt.
Bekomme nach dem Klick auf Absender immer wieder das Formular zusehen und oben drüber steht in rot:
Natürliche Personen „N/A“ in Teil I Punkt 2 „Gründungs- bzw. Sitzland einer Gesellschaft“ eingeben
Was mache ich falsch?
Wäre dankbar für Hilfe.
vg
Alexander
Hallo,
habe gestern mein Steuerformular W‑8 BEN weggeschickt und heute von Fotolia die Benachrichtigung bekommen, dass ich nun den geltenden Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommen entspreche und eine Quellesteuerabgabe nicht erhoben wird. Allerdings ist nach neuestem Stand für die Verkäufe an US-Amerikaner die ITIN erforderlich, weil folgender Satz angefügt wurde:
„Ausländische Einwohner eines Landes mit Doppelbesteuerungsabkommen, die eine ITIN mit dem Formular eingereicht haben, werden für Einkünfte aus den USA nicht bzw. reduziert besteuert. Ausländische Einwohner, die ein Formular ohne ITIN eingereicht haben, werden mit 30% für Einkünfte aus den USA besteuert.“ (Quelle Fotolia)
Das werde ich mir allerdings nicht antun. Da ich erst am Anfang stehe, für mich eher kein Problem. Nur für die, die auf das Geld angewiesen sind, wohl ein Muss.
Gruß Kai
hallo zusammen,wer kann mir bei Dreamstime helfen?ich Blicke da einfach nicht durch:-(vielen Dank im voraus…Euch allen ein schönes Weihnachtsfest.…Ana Maria
Viiieeelen Dank! Sehr hilfreich!!!!
LG