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	<title>Kommentare zu: Bilderklau im Internet &#8211; Strafen oder sein lassen?</title>
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	<description>Fotos: Beauty _ Business _ Emotions</description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Jul 2010 11:02:32 +0200</lastBuildDate>
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		<title>Von: Tom Rohwer</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-4688</link>
		<dc:creator>Tom Rohwer</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Jun 2010 00:47:41 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;@Moody: Zumindest ich habe nirgends von geplanter Exklusivrechte-Vergabe gesprochen…&quot;

Nein, aber ich. ;-)

1. Eine Veröffentlichung widerspricht keineswegs der anschließenden Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Absolut nicht... (Die Rechteeinräumung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt.)

2. Eine Veröffentlichung unter &quot;eigener Regie&quot;, also z.B. auf der eigenen Website, widerspricht noch weniger der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Da hat man es nämlich selbet 100prozentig in der Hand, die bisherige Veröffentlichung zu beenden. Wobei das nicht zwingend erforderlich ist, um ein ausschließliches Nutzungsrecht einzuräumen.

(Das UrhG kennt diesen Fall übrigens explizit:
§33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.)

@moody:

&quot;Hier wird weder digitales Recht angedacht, wo es keinen Diebstahl gibt ?!?!&quot;

Es gibt kein &quot;digitales Recht&quot;.

&quot;Hier wird differenziert zwischen gewerblicher und privater Nutzungslizenz von Bits- und Bytes IM WEB ?!?!&quot;

Ja. Das verlangen Gesetz und Rechtsprechung nun einmal so bei der Festsetzung der Entgelthöhe im Wege der Schadensersatzanalogie. (Und ich finde es auch richtig.)

&quot;Denn ICH KAUFE JEDES BILD für 1,x Euro IM WEB !!!&quot;

Nein. Meine z.B. nicht.

&quot;Zuständig war das “Zentrale Urhebergericht für NRW” im 80 km entfernten HAGEN.&quot;

So etwas gibt es nicht.

Du wurdest offensichtlich ziemlich schlecht beraten. Keinen in der Materie versierten Rechtsanwalt beauftragt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;@Moody: Zumindest ich habe nirgends von geplanter Exklusivrechte-Vergabe gesprochen…&#8221;</p>
<p>Nein, aber ich. <img src='http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>1. Eine Veröffentlichung widerspricht keineswegs der anschließenden Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Absolut nicht&#8230; (Die Rechteeinräumung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt.)</p>
<p>2. Eine Veröffentlichung unter &#8220;eigener Regie&#8221;, also z.B. auf der eigenen Website, widerspricht noch weniger der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Da hat man es nämlich selbet 100prozentig in der Hand, die bisherige Veröffentlichung zu beenden. Wobei das nicht zwingend erforderlich ist, um ein ausschließliches Nutzungsrecht einzuräumen.</p>
<p>(Das UrhG kennt diesen Fall übrigens explizit:<br />
§33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten<br />
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.)</p>
<p>@moody:</p>
<p>&#8220;Hier wird weder digitales Recht angedacht, wo es keinen Diebstahl gibt ?!?!&#8221;</p>
<p>Es gibt kein &#8220;digitales Recht&#8221;.</p>
<p>&#8220;Hier wird differenziert zwischen gewerblicher und privater Nutzungslizenz von Bits- und Bytes IM WEB ?!?!&#8221;</p>
<p>Ja. Das verlangen Gesetz und Rechtsprechung nun einmal so bei der Festsetzung der Entgelthöhe im Wege der Schadensersatzanalogie. (Und ich finde es auch richtig.)</p>
<p>&#8220;Denn ICH KAUFE JEDES BILD für 1,x Euro IM WEB !!!&#8221;</p>
<p>Nein. Meine z.B. nicht.</p>
<p>&#8220;Zuständig war das “Zentrale Urhebergericht für NRW” im 80 km entfernten HAGEN.&#8221;</p>
<p>So etwas gibt es nicht.</p>
<p>Du wurdest offensichtlich ziemlich schlecht beraten. Keinen in der Materie versierten Rechtsanwalt beauftragt?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-2940</link>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Mar 2010 10:32:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=2638#comment-2940</guid>
		<description>Nochmal zu meinem Fall mit dem gefundenen Foto in der Wochenzeitung. Man bot mir &quot;so 100 euro&quot; für das Foto an, was &quot;weit über dem Marktpreis läge&quot;. Die verantwortlichen Personen wären wohl nicht mehr in der Firma und man würde aus Kulanz mir dieses Angebot machen. Ich war über dieses Vorgehen nicht gerade glücklich. Kein Wort von Reue oder Einsicht. Letzte Woche wurde dann meine Rechnung beglichen. 160 Euro für Recherche und nachträgliche Lizenz für die damalige Verwendung. Ich glaube nicht das dieses Medienhaus aus Kärnten etwas an der Arbeitsweise ändern wird. 

grüße 

stefan</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nochmal zu meinem Fall mit dem gefundenen Foto in der Wochenzeitung. Man bot mir &#8220;so 100 euro&#8221; für das Foto an, was &#8220;weit über dem Marktpreis läge&#8221;. Die verantwortlichen Personen wären wohl nicht mehr in der Firma und man würde aus Kulanz mir dieses Angebot machen. Ich war über dieses Vorgehen nicht gerade glücklich. Kein Wort von Reue oder Einsicht. Letzte Woche wurde dann meine Rechnung beglichen. 160 Euro für Recherche und nachträgliche Lizenz für die damalige Verwendung. Ich glaube nicht das dieses Medienhaus aus Kärnten etwas an der Arbeitsweise ändern wird. </p>
<p>grüße </p>
<p>stefan</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: R. Kneschke</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-2654</link>
		<dc:creator>R. Kneschke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 20:30:58 +0000</pubDate>
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		<description>@Moody: Zumindest ich habe nirgends von geplanter Exklusivrechte-Vergabe gesprochen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Moody: Zumindest ich habe nirgends von geplanter Exklusivrechte-Vergabe gesprochen&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: moody</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-2650</link>
		<dc:creator>moody</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 18:14:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=2638#comment-2650</guid>
		<description>ich finde, hier grassiert der Größenwahn, werden Äpfel und Birnen gleichgestellt. Es wird von &quot;Diebstahl&quot; gesprochen und im gleichen Atemzug von Schadensersatz ?!? Es wird von angeblich &quot;ursprünglich geplanter&quot; Exclusiv-Rechtevergabe gesprochen, aber gleichzeit wurde das foto (wenn auch auf eigener Seite) veröffentlich ?!?!? Hier werden Lizenzmodelle angedacht/ausprobiert, um dann in der Realität später Urheber-/Zivil- oder Strafrechtssanktionierung juristisch durchzusetzen ?!?!? Hier wird weder digitales Recht angedacht, wo es keinen Diebstahl gibt ?!?! Hier wird differenziert zwischen gewerblicher und privater Nutzungslizenz von Bits- und Bytes IM WEB ?!?! Hier werden PREISE (angeblicher Schadensersatz) nachträglich berechnet in teilweise UTOPISCHEN Dimensionen ?!?!

Ich denke, hier sind einige Do-it-yourself-Abmahner, die &quot;Fallen&quot; im Web stellen; teilweise durch (willkürliche interpretierte) Lizenzmodelle IM NACHHINEIN (Stichwort: Arglist). Sind es nur Urheber selbst oder &quot;Vertreter&quot;. 

Ein Eigenmarketing im WEB stellt bereits eine Erstnutzung dar ! Wer setzt den Schaden/Streitwert fest ? Der gerichtliche Gutachter -- das Gericht -- der übliche Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert !!!

... das Hasenschießen geht gegen JEDEN fachmännsich vertretenen Beschuldigten/Beklagten &quot;nach hinten los&quot; !!!!

Denn ICH KAUFE JEDES BILD für 1,x Euro IM WEB !!!
--&gt; Schaden maximal 1,x Euro !!!
(logischerweise ist jedes IM WEB &quot;geklaute&quot; Bild bereits MIND. 1x &quot;verwertet&quot;  (wie gesagt, als Eigenwerbung oder &quot;Garnierung&quot; etc. und somit MIND. eine &quot;BILLIGE Zweitverwertung&quot; bei &quot;Dieb&quot;!!! (Nochmals Hinweis darauf, dass mein nur SACHEN &quot;klauen&quot; kann, nicht Daten/Bits-und-Bytes ...)

WIR KOMME ICH ZU DEM ALLEM ???
Bereits 1987 übernahm ein Konkurrent Teile &quot;meiner grafich selbst erstellten&quot; Zeitschriftenannonce, die ich zuvor seit 5 Jahren nutzte und mein sog. FIRMENIMAGE ausmachte. Nach einer Firmensitzverlegung in eine Nachbargemeinde ÜBERNAHM der Konkurrent komplett MEINE IDENTITÄT, indem er meine Anzeige für sich in Zeitungen und Prospekten drucken ließ.

Sprich: er klaute meine Kunden, indem er sich als mein &quot;örtlicher und rechtlicher&quot; Nachfolger ausgab.

Zuständig war das &quot;Zentrale Urhebergericht für NRW&quot; im 80 km entfernten HAGEN. Bis die Sache vor Gericht kam, vergingen 6 Monate. Bis der Gutachter &quot;die besondere/gehobene  Werthaltigkeit&quot; meiner grafischen Anzeigenmatrize festgestellt hatte, dauerte es nochmnals 6 Monate; und bis zum Verfahrensabschluss waren dann 2 jahre ins Land gegangen.
(Erst nach dem Gutachten war dann eine &quot;Unterlassungsverfügungsanspruch&quot; dem Gericht &quot;nachvollziehbar; diesen erkannte der &quot;Dieb&quot; dann &quot;freiwillig&quot; an, bevor ich das Gutachten per Post erhielt.)

Der &quot;Dieb&quot; widersprach einem entstanden Schaden ...
Hierzu rief der Gutachter bei einer Werbeagentur an, die dann den WIEDERBESCHAFFUNGSWERT einer Anzeige bei EINER ZEITUNG (WAZ) erfragte. Hiervon wurde dann &quot;der Schaden&quot; (für meine Werbeanzeige) reduziert auf DRITTVERWERTUNG !!!! 

Drittverwertung deshalb, weil ICH (1.) die Anzeige ja 5 jahre lang zuvor nutzte (2.) der Dieb eine &quot;unrechte UNTER-Nutzung&quot; hatte und (3.) ICH die Werbung ja nach der UNTERLASSUNGSANERKENNUNG weiter nutzen könnte .....

In der letzten Verhandlung bot mir der &quot;Dieb&quot; (nach 2 Jahren) 50 DM an, die ich ablehnte, weil &quot;zu wenig&quot; !! Streitwert nunmehr um 50 Euro reduziert; und der Richter wollte nicht mehr wirklich die Gerichtsbarkeit bemühen &quot;für Kinderkarm&quot;.

Letztlich bekam ich 135 DM vom Gericht, damit ich nicht auch noch auf den &quot;nicht unerheblichen Gerichts- und Gutachterkosten&quot; KOMPLETT hängen bleibe. Ursprünlich hatte ich, direkt nach Einschaltung des Gerichtes bzw. für den 1. Stör-Monat, den Schaden auf ca. 1500 DM (für &quot;gestolenes Firmenimage/Kundenpotential&quot; &quot;geschätzt&quot;.

Eine Berufung war unter 450 DM Streit nicht mehr möglich. 

ÜBER 90% der Gerichts- u. RA-Kosten (beider Seiten) musste ich SELBST tragen ...

ERGO:
Bei &quot;digitalen Inhalten&quot; verdienen nur Gerichte und RAe.
Die Kosten tragen (mehr oder weniger stark) der Urheber und der &quot;Dieb&quot;.

Ich schreibe IMMER den Hoster an und bitte um LÖSCHUNG (unter Androhung von Schadenersatz wegen &quot;Beihilfe&quot;). Von Schadensersatz FÜR DIGITALES etc. sehe ich gegenüber dem &quot;Dieb&quot; selbst ab. (zu komplizierte Bewesiführung des Schadens, wofür der &quot;Beanspruchende&quot; beweislastig und &quot;vorstreckend kostenpflichtig&quot;  ist !!)

Soviel ich weiß, lehnt auch jede Rechtschutzversicherung bei Internet-&quot;streitigkeiten&quot; dankend ab !!

Für mich ist ausschließlich die &quot;Beseitigung der Störung&quot; wichtig.

PS: &quot;DIEB&quot; wurde von mir zuvor begrifflich genutzt. DIEB ist allerdings kein Begriff aus dem Urheber- bzw. Zivilrecht !!!!

PPS: &quot;Schadensersatz&quot; ?? Wann soll das bei einem Fotografen (Freiberufler) eintreten ?? Ein Foto ist in 10 Sec. neu gemacht oder im Web &quot;nachgekauft&quot;. (Wie gesagt, exclusive Fotos oder Auftragsfotos &quot;tauchen erst garnicht im Web auf&quot;)
--&gt; betrifft Fotos, außer von Personen/Lizenzprodukten etc. !!
Außer Fotos von &quot;erheblichem künstlerischen Wert&quot; (hierzu muss der Fotograf m.E. auch den Meisterbrief mind. besitzen und Mitglied der HWK sein !!)

----- ohne Obligo -- eigener Erfahrungsstand ---
.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich finde, hier grassiert der Größenwahn, werden Äpfel und Birnen gleichgestellt. Es wird von &#8220;Diebstahl&#8221; gesprochen und im gleichen Atemzug von Schadensersatz ?!? Es wird von angeblich &#8220;ursprünglich geplanter&#8221; Exclusiv-Rechtevergabe gesprochen, aber gleichzeit wurde das foto (wenn auch auf eigener Seite) veröffentlich ?!?!? Hier werden Lizenzmodelle angedacht/ausprobiert, um dann in der Realität später Urheber-/Zivil- oder Strafrechtssanktionierung juristisch durchzusetzen ?!?!? Hier wird weder digitales Recht angedacht, wo es keinen Diebstahl gibt ?!?! Hier wird differenziert zwischen gewerblicher und privater Nutzungslizenz von Bits- und Bytes IM WEB ?!?! Hier werden PREISE (angeblicher Schadensersatz) nachträglich berechnet in teilweise UTOPISCHEN Dimensionen ?!?!</p>
<p>Ich denke, hier sind einige Do-it-yourself-Abmahner, die &#8220;Fallen&#8221; im Web stellen; teilweise durch (willkürliche interpretierte) Lizenzmodelle IM NACHHINEIN (Stichwort: Arglist). Sind es nur Urheber selbst oder &#8220;Vertreter&#8221;. </p>
<p>Ein Eigenmarketing im WEB stellt bereits eine Erstnutzung dar ! Wer setzt den Schaden/Streitwert fest ? Der gerichtliche Gutachter &#8212; das Gericht &#8212; der übliche Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert !!!</p>
<p>&#8230; das Hasenschießen geht gegen JEDEN fachmännsich vertretenen Beschuldigten/Beklagten &#8220;nach hinten los&#8221; !!!!</p>
<p>Denn ICH KAUFE JEDES BILD für 1,x Euro IM WEB !!!<br />
&#8211;&gt; Schaden maximal 1,x Euro !!!<br />
(logischerweise ist jedes IM WEB &#8220;geklaute&#8221; Bild bereits MIND. 1x &#8220;verwertet&#8221;  (wie gesagt, als Eigenwerbung oder &#8220;Garnierung&#8221; etc. und somit MIND. eine &#8220;BILLIGE Zweitverwertung&#8221; bei &#8220;Dieb&#8221;!!! (Nochmals Hinweis darauf, dass mein nur SACHEN &#8220;klauen&#8221; kann, nicht Daten/Bits-und-Bytes &#8230;)</p>
<p>WIR KOMME ICH ZU DEM ALLEM ???<br />
Bereits 1987 übernahm ein Konkurrent Teile &#8220;meiner grafich selbst erstellten&#8221; Zeitschriftenannonce, die ich zuvor seit 5 Jahren nutzte und mein sog. FIRMENIMAGE ausmachte. Nach einer Firmensitzverlegung in eine Nachbargemeinde ÜBERNAHM der Konkurrent komplett MEINE IDENTITÄT, indem er meine Anzeige für sich in Zeitungen und Prospekten drucken ließ.</p>
<p>Sprich: er klaute meine Kunden, indem er sich als mein &#8220;örtlicher und rechtlicher&#8221; Nachfolger ausgab.</p>
<p>Zuständig war das &#8220;Zentrale Urhebergericht für NRW&#8221; im 80 km entfernten HAGEN. Bis die Sache vor Gericht kam, vergingen 6 Monate. Bis der Gutachter &#8220;die besondere/gehobene  Werthaltigkeit&#8221; meiner grafischen Anzeigenmatrize festgestellt hatte, dauerte es nochmnals 6 Monate; und bis zum Verfahrensabschluss waren dann 2 jahre ins Land gegangen.<br />
(Erst nach dem Gutachten war dann eine &#8220;Unterlassungsverfügungsanspruch&#8221; dem Gericht &#8220;nachvollziehbar; diesen erkannte der &#8220;Dieb&#8221; dann &#8220;freiwillig&#8221; an, bevor ich das Gutachten per Post erhielt.)</p>
<p>Der &#8220;Dieb&#8221; widersprach einem entstanden Schaden &#8230;<br />
Hierzu rief der Gutachter bei einer Werbeagentur an, die dann den WIEDERBESCHAFFUNGSWERT einer Anzeige bei EINER ZEITUNG (WAZ) erfragte. Hiervon wurde dann &#8220;der Schaden&#8221; (für meine Werbeanzeige) reduziert auf DRITTVERWERTUNG !!!! </p>
<p>Drittverwertung deshalb, weil ICH (1.) die Anzeige ja 5 jahre lang zuvor nutzte (2.) der Dieb eine &#8220;unrechte UNTER-Nutzung&#8221; hatte und (3.) ICH die Werbung ja nach der UNTERLASSUNGSANERKENNUNG weiter nutzen könnte &#8230;..</p>
<p>In der letzten Verhandlung bot mir der &#8220;Dieb&#8221; (nach 2 Jahren) 50 DM an, die ich ablehnte, weil &#8220;zu wenig&#8221; !! Streitwert nunmehr um 50 Euro reduziert; und der Richter wollte nicht mehr wirklich die Gerichtsbarkeit bemühen &#8220;für Kinderkarm&#8221;.</p>
<p>Letztlich bekam ich 135 DM vom Gericht, damit ich nicht auch noch auf den &#8220;nicht unerheblichen Gerichts- und Gutachterkosten&#8221; KOMPLETT hängen bleibe. Ursprünlich hatte ich, direkt nach Einschaltung des Gerichtes bzw. für den 1. Stör-Monat, den Schaden auf ca. 1500 DM (für &#8220;gestolenes Firmenimage/Kundenpotential&#8221; &#8220;geschätzt&#8221;.</p>
<p>Eine Berufung war unter 450 DM Streit nicht mehr möglich. </p>
<p>ÜBER 90% der Gerichts- u. RA-Kosten (beider Seiten) musste ich SELBST tragen &#8230;</p>
<p>ERGO:<br />
Bei &#8220;digitalen Inhalten&#8221; verdienen nur Gerichte und RAe.<br />
Die Kosten tragen (mehr oder weniger stark) der Urheber und der &#8220;Dieb&#8221;.</p>
<p>Ich schreibe IMMER den Hoster an und bitte um LÖSCHUNG (unter Androhung von Schadenersatz wegen &#8220;Beihilfe&#8221;). Von Schadensersatz FÜR DIGITALES etc. sehe ich gegenüber dem &#8220;Dieb&#8221; selbst ab. (zu komplizierte Bewesiführung des Schadens, wofür der &#8220;Beanspruchende&#8221; beweislastig und &#8220;vorstreckend kostenpflichtig&#8221;  ist !!)</p>
<p>Soviel ich weiß, lehnt auch jede Rechtschutzversicherung bei Internet-&#8221;streitigkeiten&#8221; dankend ab !!</p>
<p>Für mich ist ausschließlich die &#8220;Beseitigung der Störung&#8221; wichtig.</p>
<p>PS: &#8220;DIEB&#8221; wurde von mir zuvor begrifflich genutzt. DIEB ist allerdings kein Begriff aus dem Urheber- bzw. Zivilrecht !!!!</p>
<p>PPS: &#8220;Schadensersatz&#8221; ?? Wann soll das bei einem Fotografen (Freiberufler) eintreten ?? Ein Foto ist in 10 Sec. neu gemacht oder im Web &#8220;nachgekauft&#8221;. (Wie gesagt, exclusive Fotos oder Auftragsfotos &#8220;tauchen erst garnicht im Web auf&#8221;)<br />
&#8211;&gt; betrifft Fotos, außer von Personen/Lizenzprodukten etc. !!<br />
Außer Fotos von &#8220;erheblichem künstlerischen Wert&#8221; (hierzu muss der Fotograf m.E. auch den Meisterbrief mind. besitzen und Mitglied der HWK sein !!)</p>
<p>&#8212;&#8211; ohne Obligo &#8212; eigener Erfahrungsstand &#8212;<br />
.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: R. Kneschke</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-2603</link>
		<dc:creator>R. Kneschke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Jan 2010 13:03:07 +0000</pubDate>
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		<description>@Stefan: Vergiss die Werbegeschenke und schicke nach Absprache einfach eine Rechnung. 300-400 Euro halte ich für zuviel, ich würde es mit 150 Euro probieren, was im Vergleich zu den üblichen Raten auch noch viel wäre. Musst Du entscheiden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Stefan: Vergiss die Werbegeschenke und schicke nach Absprache einfach eine Rechnung. 300-400 Euro halte ich für zuviel, ich würde es mit 150 Euro probieren, was im Vergleich zu den üblichen Raten auch noch viel wäre. Musst Du entscheiden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-2601</link>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Jan 2010 10:58:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=2638#comment-2601</guid>
		<description>Ich lese euere Beiträge alle sehr interessiert, weil mir gerade etwas Ähnliches passiert ist. Kurz gesagt: Ich habe einen Ausriß aus einer Österreichischen Lokalzeitung auf dem ein Gewinnspiel zu sehen ist. Im aufmacher befindet sich ein Foto von mir, auf dem ich auch zu sehen bin. 

Ich lebe nicht von der Fotografie! Ich veräußere auch die Bilder nicht. Jetzt bin ich schon soweit und habe kontakt mit der Redaktion und der Firma die mit meinem Bild das Gewinnspiel visualisiert hat. Es ist eine Verletzung meines Rechtes am eigenen Bild und eine gewerbliche Nutzung meines Bildes ohne LIzenz. Das das nicht ok, ist wissen Alle hier. Ich werde auch hoffentlich nächste woche von der freundlichen Redakteurin erfahren in welchem Umfang das Bild genutzt wurde und wer es missbräuchlich von Flickr kopiert hat. 

Mich würde interessieren, was Ihr für ein Foto in Rechnung stellt, wenn es für ein Gewinnspiel als Aufmacher dient. (größe in Print ca. 60x120mm) Ich denke das die Zeitung eine Auflage zwischen ca. 1.000 und 10.000 hat. Aber das erfahre ich wohl nächste Woche
Von einer Klage gegen das Recht am eignenen Bild werde ich absehen, da es Grenzüberschreitend wäre und der Aufwand in keinem Verhältniss zum Nutzen steht. 

Was haltet ihr von 2x75€/std + 150-250€ je nach Auflage = ca. 300-400€
Ist das Realistisch oder soll ich mich mit Werbegeschenken der Firma abspeisen lassen?

freue mich auf Kommentare!

stefan</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich lese euere Beiträge alle sehr interessiert, weil mir gerade etwas Ähnliches passiert ist. Kurz gesagt: Ich habe einen Ausriß aus einer Österreichischen Lokalzeitung auf dem ein Gewinnspiel zu sehen ist. Im aufmacher befindet sich ein Foto von mir, auf dem ich auch zu sehen bin. </p>
<p>Ich lebe nicht von der Fotografie! Ich veräußere auch die Bilder nicht. Jetzt bin ich schon soweit und habe kontakt mit der Redaktion und der Firma die mit meinem Bild das Gewinnspiel visualisiert hat. Es ist eine Verletzung meines Rechtes am eigenen Bild und eine gewerbliche Nutzung meines Bildes ohne LIzenz. Das das nicht ok, ist wissen Alle hier. Ich werde auch hoffentlich nächste woche von der freundlichen Redakteurin erfahren in welchem Umfang das Bild genutzt wurde und wer es missbräuchlich von Flickr kopiert hat. </p>
<p>Mich würde interessieren, was Ihr für ein Foto in Rechnung stellt, wenn es für ein Gewinnspiel als Aufmacher dient. (größe in Print ca. 60x120mm) Ich denke das die Zeitung eine Auflage zwischen ca. 1.000 und 10.000 hat. Aber das erfahre ich wohl nächste Woche<br />
Von einer Klage gegen das Recht am eignenen Bild werde ich absehen, da es Grenzüberschreitend wäre und der Aufwand in keinem Verhältniss zum Nutzen steht. </p>
<p>Was haltet ihr von 2&#215;75€/std + 150-250€ je nach Auflage = ca. 300-400€<br />
Ist das Realistisch oder soll ich mich mit Werbegeschenken der Firma abspeisen lassen?</p>
<p>freue mich auf Kommentare!</p>
<p>stefan</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: R. Kneschke</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-2511</link>
		<dc:creator>R. Kneschke</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 15:35:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=2638#comment-2511</guid>
		<description>@S.Kohler,
ich habe Dir gerade eine Mail geschickt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@S.Kohler,<br />
ich habe Dir gerade eine Mail geschickt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: S.Kohler</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-2510</link>
		<dc:creator>S.Kohler</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 12:34:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=2638#comment-2510</guid>
		<description>Bin gerade mitten in einem Fall von Bilderklau.  

Eine holländische Konzertagentur hatte auf ihren holländischen und deutschen Servern ein Konzertbild von mir. Leider ohne Seite - denn die Tournee des Künstler war schon im Februar letzten Jahres.
Also habe ich erstmal alle Seiten (der Suchmaschine)und Details gesichert und dort angerufen.
Dem holländischen Geschäftsführer habe ich natürlich gesagt um welches Bild es sich handelt - nicht aber mit welcher Suchmaschine ich es gefunden habe. Ich wollte gnädig sein und habe mit ihm einen kleinen Rechungsbetrag vereinbart - ihm dann eine Rechnung gemailt. Und siehe da...keine Überweisung. Also habe ich diese Woche eine Mahnung geschickt und mit aller Deutlichkeit auf die Bezahlung bestanden.
Und das kam heute als Mail bei mir an, wobei &quot;XXXX&quot; für den Künstlernamen steht.
&quot;Dear.....,
 
We do not know what you refer to.

Google found 640,000 images on the search term &quot;XXXX&quot;.
Maybe you should start a case against them.
They have a lot more money and more pictures!

&quot;XXXX&quot; Do you know that you personally have a picture of him?
Internet is simply an open source.
If you set your unpublished work open to everyone.
Maybe you should not do!

In any case we have no pictures of yours?
And never had too!
So your evidence will not be there.
Are you trying to extort money from us sometimes?
 
UNTERSCHRIFT der Firma&quot;

Die Bilder wurden übrigens auf den Servern gelöscht. (Oh Mann, da waren wir aber schlau...)

Da gibt es nun für mich keine Frage --&gt; Anwalt.
Wer kennt einen guten Anwalt für Urheberrecht??? ;-)

Grüsse
S.K.

P.S. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bin gerade mitten in einem Fall von Bilderklau.  </p>
<p>Eine holländische Konzertagentur hatte auf ihren holländischen und deutschen Servern ein Konzertbild von mir. Leider ohne Seite &#8211; denn die Tournee des Künstler war schon im Februar letzten Jahres.<br />
Also habe ich erstmal alle Seiten (der Suchmaschine)und Details gesichert und dort angerufen.<br />
Dem holländischen Geschäftsführer habe ich natürlich gesagt um welches Bild es sich handelt &#8211; nicht aber mit welcher Suchmaschine ich es gefunden habe. Ich wollte gnädig sein und habe mit ihm einen kleinen Rechungsbetrag vereinbart &#8211; ihm dann eine Rechnung gemailt. Und siehe da&#8230;keine Überweisung. Also habe ich diese Woche eine Mahnung geschickt und mit aller Deutlichkeit auf die Bezahlung bestanden.<br />
Und das kam heute als Mail bei mir an, wobei &#8220;XXXX&#8221; für den Künstlernamen steht.<br />
&#8220;Dear&#8230;..,</p>
<p>We do not know what you refer to.</p>
<p>Google found 640,000 images on the search term &#8220;XXXX&#8221;.<br />
Maybe you should start a case against them.<br />
They have a lot more money and more pictures!</p>
<p>&#8220;XXXX&#8221; Do you know that you personally have a picture of him?<br />
Internet is simply an open source.<br />
If you set your unpublished work open to everyone.<br />
Maybe you should not do!</p>
<p>In any case we have no pictures of yours?<br />
And never had too!<br />
So your evidence will not be there.<br />
Are you trying to extort money from us sometimes?</p>
<p>UNTERSCHRIFT der Firma&#8221;</p>
<p>Die Bilder wurden übrigens auf den Servern gelöscht. (Oh Mann, da waren wir aber schlau&#8230;)</p>
<p>Da gibt es nun für mich keine Frage &#8211;&gt; Anwalt.<br />
Wer kennt einen guten Anwalt für Urheberrecht??? <img src='http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Grüsse<br />
S.K.</p>
<p>P.S. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: C.S.</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-2442</link>
		<dc:creator>C.S.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Dec 2009 15:29:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=2638#comment-2442</guid>
		<description>Erst in den letzten Tagen ist es mir passiert, dass ich auch ein Foto von mir entdeckt habe, dass jemand mit seinem eigenen Namen auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Ich war natürlich im ersten Moment entsprechend sauer (besonders wegen seinem Namen unter meinem Bild) und habe eine bitterböse Mail geschrieben, in der ich ihn aufs Urheberrecht und so weiter aufmerksam gemacht habe. Habe natürlich dazugeschrieben, dass ich mich an meinen Anwalt wende... Die Antwort kam prompt. Er hat mir angeboten, 50 Euro zu zahlen, damit ich mich nicht an den Anwalt wende. (Hätte ich eh nicht getan, aber ich war sauer und wollte ein bisschen &quot;drohen&quot;, weil es nicht das erste Mal ist, dass meine Bilder verwendet werden). Wir haben uns darauf geeinigt, dass er 10 Euro an eine gemeinnützige Organisation spendet und das Bild dafür behalten darf. Inzwischen haben wir einen ganz netten Kontakt und tauschen uns über Fotografie aus.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Erst in den letzten Tagen ist es mir passiert, dass ich auch ein Foto von mir entdeckt habe, dass jemand mit seinem eigenen Namen auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Ich war natürlich im ersten Moment entsprechend sauer (besonders wegen seinem Namen unter meinem Bild) und habe eine bitterböse Mail geschrieben, in der ich ihn aufs Urheberrecht und so weiter aufmerksam gemacht habe. Habe natürlich dazugeschrieben, dass ich mich an meinen Anwalt wende&#8230; Die Antwort kam prompt. Er hat mir angeboten, 50 Euro zu zahlen, damit ich mich nicht an den Anwalt wende. (Hätte ich eh nicht getan, aber ich war sauer und wollte ein bisschen &#8220;drohen&#8221;, weil es nicht das erste Mal ist, dass meine Bilder verwendet werden). Wir haben uns darauf geeinigt, dass er 10 Euro an eine gemeinnützige Organisation spendet und das Bild dafür behalten darf. Inzwischen haben wir einen ganz netten Kontakt und tauschen uns über Fotografie aus.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Enrico</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/16/bilderklau-im-internet-strafen-oder-sein-lassen/comment-page-1/#comment-1585</link>
		<dc:creator>Enrico</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 15:41:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=2638#comment-1585</guid>
		<description>Ich würde mich zuerst fragen, ob es mich stört, dass mein Bild verwendet wird.
Wenn nein, dann vielleicht anschreiben und nach einem Link fragen oder dem Vermerk Bild gemacht von Name, Vorname

Wenn ja, dann schauen ob kommerziell oder nicht kommerziell. Bei kommerziell würde ich nicht lange herummachen, Rechnung oder Anwaltsschreiben. Bei nichtkommerziell erstmals anfragen und auf die Reaktion warten.

Bei Einsicht, wunderbar, bei einem unangenehmen Gegenüber auch Rechnung oder Anwalt.

* und natürlich zuvor Beweise sichern...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich würde mich zuerst fragen, ob es mich stört, dass mein Bild verwendet wird.<br />
Wenn nein, dann vielleicht anschreiben und nach einem Link fragen oder dem Vermerk Bild gemacht von Name, Vorname</p>
<p>Wenn ja, dann schauen ob kommerziell oder nicht kommerziell. Bei kommerziell würde ich nicht lange herummachen, Rechnung oder Anwaltsschreiben. Bei nichtkommerziell erstmals anfragen und auf die Reaktion warten.</p>
<p>Bei Einsicht, wunderbar, bei einem unangenehmen Gegenüber auch Rechnung oder Anwalt.</p>
<p>* und natürlich zuvor Beweise sichern&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
