Vor paar Tagen bekam ich in meinem Blog einen Kommentar von einem anderen Robert, der mir einen Link schickte zu einer Community-Webseite, auf der ein Foto von mir zu finden war (Danke noch mal!). Den Namen nenne ich nicht, aber so sah das aus. Klein unten rechts stand sogar noch mein Name als Wasserzeichen, mit dem ich meine Bilder markiere. Ich behaupte nicht, dass es ein Diebstahl-„Schutz“ wäre, aber immerhin erleichtert es mir zu sehen, ob dieses Foto über eine Agentur gekauft wurde oder einfach unberechtigterweise das Vorschaubild aus meiner Fotogalerie kopiert wurde. Genau aus diesem Grund nutze ich Wasserzeichen.
Die Seite funktioniert so, dass angemeldete Mitglieder Gruppen gründen können und bei anderen Gruppen Mitglied werden können, um zu chatten und so weiter. Die Gruppengründerin scheint eine 18jährige zu sein, die das Foto zur Illustration gewählt hat. Ehrt mich ja. Ist aber illegal.
Nun hatte ich die Wahl: Anwalt einschalten lassen und den mir zustehenden Schadensersatz fordern oder locker bleiben?
Ich entschied mich für letztere Variante. Das bedeutete, dass ich im Impressum nach einer Telefonnummer gesucht habe, um das schnell zu klären. Ging keiner ran. Deshalb schrieb ich diese Mal an den Support:
„Guten Tag,
auf ihrer Webseite [Link zur Seite] wird momentan oben ein Foto benutzt (Rothaarige Frau zerbricht Zigarette). Ich bin der Urheber dieses Fotos (siehe Copyright-Vermerk unten rechts im Bild) und der Nutzung auf Ihrer Webseite habe ich nicht zugestimmt.
Ich fordere sie deshalb auf, das Foto innerhalb von drei Tagen zu entfernen oder bei Interesse das Foto von mir für diese Nutzung lizenzieren zu lassen. Andernfalls werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben müssen.
Vielen Dank im Voraus,
Robert Kneschke“
Innerhalb von 24 Stunden bekam ich eine Antwort von einer Supportmitarbeiterin, dass die Nutzerin informiert und das Bild gelöscht wurde. Damit hat sich die Sache für mich erledigt.
Ich bin mir sicher, dass ich mit meinem Anwalt etwas Geld aus der Sache hätte ziehen können. Ich wollte das aber aus mehreren Gründen nicht. Zum einen wären die Anwaltskosten bestimmt zehnmal so hoch wie die Lizenzgebühr gewesen. Die hätte ich zwar nicht zahlen müssen, dafür aber die Userin, die danach garantiert kein Bild klauen würde. Aber es bestünde auch keine Möglichkeit mehr, sie als neue Kundin zu gewinnen. In meiner Mail bot ich selbst eine Lizenzierung an. Sicher wird das Angebot nicht angenommen werden, aber dieser – relativ harmlose – Klapps auf die Finger lässt zumindest mich und vielleicht auch die Branche netter aussehen als ein offizielles Anwaltsschreiben.
Ein weiterer Grund war die Art der Nutzung. Es ist ein Gruppenprofil, die Gründerin verdient damit kein Geld und hat es nicht mal vor. Es ist ein Hobby. Spaß. Da wollte ich nicht reingrätschen. Wäre das Foto als Werbung für ein Produkt benutzt worden, hätte ich mich sicher für den Weg mit Anwalt entschieden. Auch eine Gruppe, die mich oder das Model in schlechtem Licht hätte dastehen lassen, hätte andere Konsequenzen gehabt.
Aber ich finde, manchmal sind die einfachen Lösungen die besten. Oder was meint ihr? Habt ihr ähnliche Situationen erlebt? Wie waren Eure Reaktionen?
Vor so einer Situation war ich noch nicht.
Sollte es aber der Fall sein, werde ich sicherlich ähnlich reagieren. Ich bin lediglich Hobbyfotograf, der mit Stockfotografie ein wenig sein Hobby finanziert. Der Aufwand mit Anwalt wäre mir zu hoch gewesen, insbesondere da die Betreiber der Seite keine finanziellen Vorteile mit dem Bild erzielen wollte.
lg Uwe
Schon öfter. In der Regel wird ohne Antwort still entfernt. Ganz selten wird nachlizensiert.
Ich finde es sehr gut, dass du so vorgegangen bist.
Ich fände es gut, wenn es gesetzlich festgelegt wäre, dass gegen Privatpersonen und Kleinstkram im ersten Schritt genau so vorgegangen werden muss. Kein Grund gleich Anwälte reich und Leute arm zu machen.
Als ich hier ein Foto von mir fand, bat ich um Entferneung, da die von mir gewählte by-sa-nc-CC-Lizenz keine kommerielle Nutzung erlaubt.
Das Bild wurde zwar entfernt, aber nicht ohne über mich, meine Forderung und die Deutschen im allgemeinen zu lästern. Schade eigentlich.
Er fühlte sich im Recht, weil das Bild verkleinert dargestellt wurde.
Darüber bin ich auch ins Grübeln gekommen.
Wie ist das eigentlich?
@Joachim:
Es gibt zwar ein Zitatrecht, was unter gewissen Umständen das Zeigen eines Bildes auch ohne Erlaubnis ermöglicht, aber es klingt in Deinem Fall an, dass es eine kommerzielle Nutzung war, du aber nur nichtkommerzielle Nutzung erlaubt hattest. Da hätte auch ein Zitatrecht nicht geholfen. Und in welcher Größe ein Foto genutzt wird, ist relativ unerheblich für den Tatbestand.
Ich habe schon einige male vor einem ähnlichen Problem gestanden – Hotlinking von Bildern meiner Homepage. Die ersten beiden Male habe ich noch versucht, denjenigen anzuschreiben, hat aber meist nichts gebracht. Inzwischen nutze ich einfach technische Möglichkeiten, um das zu unterbinden bzw. das verlinkte Bild durch ein anderes mit Copyright-Hinweis zu ersetzen.
Wenn jemand privat Bilder von mir nutzen würde, denke ich, würde ich auch so handeln wie du – freundlich anschreiben und um Entfernung bitten. Bei kommerzieller Nutzung würde ich allerdings wahrscheinlich eher den „offiziellen“ Weg gehen – immerhin verdient derjenige ja dann auch Geld damit …
Dein Vorgehen finde ich sehr fair! Vielen ist nicht bewusst, dass man nicht einfach die Bilder verwenden darf, die man über Google findet. Andere probieren aber bestimmt auch aus, ob es jemand merkt oder nicht.
Bis jetzt hatte ich zum Glück noch nicht den Fall, dass ich mir selbst Gedanken darüber machen musste.
Ich find’s auch gut, wie Du vorgegangen bist..
Bei uns Hobbyfotografen ist es sicherlich etwas anderes, wenn ein solches Bild verwendet wird. Da macht es keinen Sinn, gleich mit dem Anwalt zu kommen, weil am Ende lediglich eine Unterlassungserklärung zustande kommt. Und ich finde die Tatsache, dass einige gleich die Dollarzeichen in den Augen haben, auch bezeichnend.
Ich bin aber hin und hergerissen zwischen einem gewissen Gefühl der Ehrung, wenn jemand mein Bild verwendet und dem Gefühl, demjenigen einen Denkzettel zu verpassen.. Dies ist etwas anderes, wenn man seine Bilder (so wie Du) eh verkauft und davon lebt.. ganz klar. „Mündlich“ ermahnen und dann bei Nichtbeachten schon auch mit Sanktionen drohen, finde ich in Ordnung.
M.
Hallo Robert,
der lokale Stromversorger hatte in einer seiner Broschüren eine Foto von meiner Webseite verwendet (1/2 DIN A4-Seite), natürlich ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Habe dann mit der Marketingabteilung telefoniert und denen eine Rechnung geschickt. Diese wurde dann auch anstandslos bezahlt.
Gruß
Christoph
Ich find’s gut! Es wurde ja nicht kommerziell verwendet und es handelte sich ja auch um ’nen minder schweren Fall. Und naja, bisschen Werbung war’s ja vielleicht sogar auch für Dich.
Das Problem ist leider, dass die Leute oft einfach gar nicht wissen, dass sie das Bild nicht verwenden dürfen. Von daher kann man da auch absolut keinen bösen Willen unterstellen. Ich hätte das dann genauso gemacht wie Du. Sollte sich jemand nach so einer Mail von dir allerdings nicht belehren lassen, dann Anwalt, klar. Und bei Firmen oder bei kommerzieller Nutzung sowieso ganz klar, denn wer das Foto in der Art verwendet, der müsste auch wisses, dass es illegal ist..
Puh. Schwere Thematik. Ich oute ich mal: Nach über 10 Jahren als Rechtsanwalt habe ich meinen Job vor 3 Jahren an den Nagel gehängt um mich sinnvollerem zuzuwenden. Mit ein Grund dafür war, dass ich mit vielem im juristischen „Handwerksbereich“ nicht mehr mit wollte. U.a. die Sachen mit florierendem Abmahngeschäft. Denn oft (ziemlich oft?!) gehts dabei nur ums massive „Kohle scheffeln“.
Andererseits sehe ich die Sache natürlich auch aus der werkschaffenden Perspektive und ich will natürlich auch nicht, dass meine Bilder illegal kommerziell ausgenutzt werden (hatte auch gerade diese Woche so einen Fall und war stinksauer und habe etwas unternommen, da der illegale Verwender völlig uneinsichtig war und es sich um eine kommerzielle Verwertung gehandelt hat).
Das rechte Mass und die Balance sind aber wichtig: Oft geschieht so etwas nicht in kommerzieller Absicht und „unwissend“ um die rechtlichen Gegebenheiten. Dann pflege ich – wie Du Robert – höflich aber bestimmt hinzuweisen. Meistens findet sich dann eine gute Lösung.
Just my 5 C
Super reagiert, sehr vorbildlich!
Ich denke, es wird einfach zu viel abgemahnt. Natürlich ist die „Diebin“ volljährig und wie bekannt schützt auch Unwissenheit nicht vor Strafe, aber hier sollte man klar ein Auge zudrücken.
Mit dem Foto wurde kein Geld verdient, es wurde nicht für strafrechtlich bedenkliche Zwecke (Faschismus etc) verwendet, so what?
Klar kann man so schnell mal ein paar Euro nebenher machen, aber muß das sein? Es gibt schon genug „Abmahnwilde“ die nur auf Lücken bei Ebay, in Webseiten-Impressums usw Fehler suchen um losschlagen zu können. Ich finde so eine Einstellung absolut verwerflich (auch wenn es juristisch (leider) einwandfrei ist).
Ich halte das auch so: Wenn damit Geld verdient wird, dann schreibe ich eine Rechnung etc. Bei Nichtkommerzieller Verwendung schreibe ich eine freundliche Mail mit dem Hinweis auf die Rechtslage und gut ist.
seit jahren muss ich mich mit bilderklau rumärgern, trotz logo in den fotos wird geklaut auf teufel komm raus, wenn dann ein versicherunsgbüro mit mit meinen unfallfotos wirbt hört der spass auf.
beim letzten bilderklau hatte eine eotikseite ein foto von mir zwar verändert, aber ich habe es nach einem hinweis eines kollegen doch erkannt und somit übernahm mein anwalt diese sache.
es sollte sich heutzutage bis in die letzte ecke rumgesprochen haben das dies diebstahl ist und somit wird jedes geklaute foto von mir zur anzeige gebracht.
bisher hat noch jeder ertappte sofort gezahlt, aber nur wenn ich einen anwalt einschaltete, früher versuchte ich es auch mit schmusekurs…da wurde ich am ende noch ausgelacht.
mein eigentum klaut mir keiner mehr ungestraft !
horst
Das hängt davon ab. Wenn es eine Seite ist, die klar nicht kommerziell ist, dann bitte ich entweder um Entfernung oder um einen passenden Hinweis zu mir. Das hängt vom Kontext ab. Wenn es eine kommerzielle Seite ist, die damit Geld verdient, dann schreibe ich eine Rechnung.
Finde ich super, wie Du reagiert hast.
Sehr fair!
Bei einer Seite, die das kommerziell nutzt würde ich auch verstehen, dass man dann eher den Schritt über den Anwalt geht, weil unter Umständen schon Geld mit fremdem Eigentum verdient wurde.
Aber in diesem Fall absolut top reagiert!
Und die Nutzerin wird das (falls von der Community informiert) hoffentlich auch als Denkanstoß nehmen.
Udo Vetter, RA vom Law-Blog (RSS-Abo ist lohnenswert) sieht es genauso wie Du. Erst einmal Mensch bleiben und reden. Die allermeisten Fälle lassen sich so regeln, die Rechtsanwälte können sich dann um die wirklich wichtigen Sachen auf der Welt kümmern.
Allerdings hätte ich in Deinem Fall nicht direkt mit rechtlichen Schritten „gedroht“ sondern nett angefragt wieviel sie denn bitte für das Bild nachbezahlen möchte, das hat sie doch bestimmt vergessen und ist vielleicht nicht dazu gekommen. Oder so ähnlich.
In den allermeisten Fällen betreten die Menschen die goldenen Brücken, die man ihnen baut. In Ebay hatte ich zuletzt auch so etwas, da heisst es erst einmal den Ärger runterschlucken, auf nächsten Tag verschieben und freundlich sein und siehe da, der Fall liess sich bei mir in einem netten email-Verkehr lösen.
Muss nicht immer funktionieren …
Viele Leute übersehen leider gerne, dass eine Verwendung in einem Blog mit Google Ads o.Ä. schon eine kommerzielle ist.
Das handhabe ich genauso. Man sollte jeweils den Umständen des Einzelfalles angepasst vorgehen, und das kann dann eben von einem „Aber hallo – nimm das da umgehend runter!“ bis zu „ab zum Anwalt“ gehen.
Es gibt gute Gründe, das so zu handhaben: erstens sollte man beim Vorgehen gegen „Privatleute“ immer im Auge behalten, daß die „große Keule“ auch nach hinten losgehen kann, wenn der Gegner nicht solvent ist, und man dann auf seinen Kosten sitzen bleibt. Schlechtem Geld noch gutes hinterherzuwerfen war kaufmännisch noch nie klug…
Zweitens macht man sich selbst u.U. auch unnötigen Stress – Ärger verkürzt die Lebenserwartung. Drittens findet man selber es ja auch dusselig, wenn immer gleich ein Anwalt aktiv wird, wo es Probleme gibt.
Härter reagiere ich, wenn es z.B. um geschäftsmäßige Betreiber handelt. Oder wenn sich jemand durch besondere Hartnäckigkeit oder Frechheit auszeichnet.
Denn das muß man leider ja auch sagen: auf freundliche „Abmahnungen“ bekommt man durchaus auch schon mal pampige Antworten. Da ist’s dann bei mir mit der Freundlichkeit ganz schnell vorbei.
Und aus Erfahrung kennt man dann ja auch noch so gewisse „Kandidaten“, wo einem von vornherein klar ist, es wird eine pampige Antwort geben. Da gibt es dann eben gleich die große Keule.
Last but not least: wenn abzusehen ist, daß ein finanziell interessanter Schadensersatz erfolgreich geltend gemacht werden könnte und der Gegner mit ausreichender Sicherheit auch solvent ist…
… ok… dann siegt mein Konto recht schnell über meine Freundlichkeit. Allerdings – was man immer machen kann: erstmal selber eine Rechnung schicken, dafür braucht man noch keinen Anwalt.
@Joachim S.Müller:
„Ich fände es gut, wenn es gesetzlich festgelegt wäre, dass gegen Privatpersonen und Kleinstkram im ersten Schritt genau so vorgegangen werden muss. Kein Grund gleich Anwälte reich und Leute arm zu machen.“
Jein.
Du übersiehst dabei etwas wichtiges:
Auch ein „kleiner Privatmann“ kann mit einer unberechtigten Nutzung eines Fotos einen erheblichen Schaden anrichten.
Ich habe selbst so einen Fall erlebt: von einer nur kurzfristig online stehenden allgemein zugänglichen Galerie-Website hatte ein „Privatmann“ ein Foto von mir geklaut, und auf eine „private Website“ zu einem bestimmten Thema gestellt, zu dem dieses Foto gehörte. Eine Website, die trotz „privat“ sehr ordentliche Zugriffszahlen hatte.
Ich hatte das zunächst nicht gemerkt.
Dann wollte ein Kunde dieses Foto als Umschlagillustration für ein Buch verwenden, mit dranhängender Marketing-Kampagne, also auf seiner Website, und in der Werbung für das Buch. Ein guter, interessanter Kunde, mit dem ich gern regelmäßig ins Geschäft kommen wollte.
Der Kunde erwarg ein ausschließliches Nutzungsrecht für das Foto, das zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr online war, ich vermerkte für das Bild, daß es für andere Verwendung gesperrt ist und freute mich auf das Honorar und die weitere Zusammenarbeit.
Dann rief der Kunde böse an, stornierte den Vertrag und war stocksauer.
Er hatte sein „Exklusivbild“ auf jener „privaten Website“ entdeckt, von der aus es ein halbes Dutzend Besucher ihrerseits auf eigene „private Websites“ weitergetragen hatten.
Der unmittelbare Schaden für mich lag in einer Größenordnung knapp unter 500 Euro – was ärgerlich genug ist. Der mittelbare Schaden war locker 5‑stellig, denn bei jenem Kunden war ich unten durch.
Wie Du siehst: auch ein „kleiner Privatmann“ kann einen ordentlichen Schaden anrichten.
Aber noch zwei andere Argumente spricht dagegen:
1) Auch schon der „erste Schritt“ kostet mich als Urheber viel Zeit und damit Geld. Hinter so einem Daffel hinterher zu mailen oder zu telefonieren kostet locker mal eine bis zwei Stunden – Arbeitszeit, für die ich normalerweise gut bezahlt werde.
2) Ob Dir ein „Privatmann“ oder eine „organisierte Verbrecherbande“ Dein Fahrrad, Dein Portemonnaie oder sonst was klauen, macht für Dich in Hinblick auf den Schaden keinen Unterschied.
Und Fahrraddiebstähle „von privat“ sind ebenfalls Straftaten – genau wie Urheberrechtsverletzungen übrigens, was man ja völlig nicht vergessen sollte. So ein „einfacher Bilderklau“ kann von Gesetz wegen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden… Nur mal am Rande.
Daß der „Schaden“ einer Urheberrechtsverletzung „durch Privat“ meistens niedriger ist als der durch einen „gewerblichen Bilderklauer“ – das wird heute schon berücksichtigt. Nämlich in der Honorarhöhe gemäß Schadensersatzanalogie.
Davon abgesehen: es gibt ja bereits eine „Deckelung“ der Anwaltskosten auf 100 Euro – wenn es sich um „einfach gelagerte Fälle“ ohne gewerbsmäßigen Hintergrund handelt.
Leider nur: allein schon die Ermittlung des angemessenen Schadensersatzes ist nicht „einfach“, sondern verursacht teure Recherche (durch einen selber, oder den Anwalt), den die MfM-Liste kann nicht einfach herangezogen werden.
Und meistens ist bereits die Ermittlung des Anspruchsgegners ziemlich aufwendig.
Last but not least: wer es bis heute (2009) noch nicht mitbekommen hat, daß man nicht einfach anderer Leute Fotos auf die eigene Website stellen darf, der hat es eigentlich auch nicht anders verdient, als mal eine „erzieherische Maßnahme“ reingewürgt zu bekommen. Jedenfalls darf er sich nicht beschweren, wenn es denn passiert. Wenn die Gegenseite gutmütig ist – Glück gehabt.
Ich entscheide sowas fallweise. Je dreister und unhöflicher, desto eher schicke ich eine Rechnung.
Was ich nicht verstehe, ich denke immer im Web geht es vorrangig um Kommunikation. Warum also sind Menschen nicht in der Lage einfach vorher mal freundlich nachzufragen ob sie ein Foto benutzen dürfen? So schwierig kann das doch nicht sein.
Da werden seitenlange Blogbeiträge geschrieben, aber mal per Mail in einem Zweizeiler Kontakt aufnehmen ist anscheinend nicht möglich.
Tja. Bei privaten Seiten geh ich wohl ähnlich vor.
Ansonsten überlege ich mir schon mit Anwalt vorzugehen, da der Bilderklau überhand nimmt.
Meine bei Microstockagenturen angebotenen Illustrationen finden sich mittlerweile auf zig Seiten zum kostenlosen Download angeboten. Dreisterweise schmücken sich die Diebe mit fremden Federn und bekommen noch Lob für die tollen Illustrationen von denjenigen, die sich diese Illustrationen runterladen.
Immer wieder finden sich auch Diebe, die meine Illustrationen leicht verändert (oder gar unverändert) wieder bei Microstockagenturen verkaufen.
Falls sich eine Agentur entschließt diese geklauten Bilder zu entfernen, werden die Einnahmen in der Regel behalten, d.h. die Agenturen verdienen natürlich an den geklauten Bildern…
Zudem werden Agenturen nicht unbedingt aktiv, wenn man entsprechende Bilder nicht exklusiv dort anbietet.
Der Zeitaufwand für die Recherche nach gestohlenen Bildern sowie der Folgeaufwand ist leider immens.
Ebenso die nachträgliche Kennzeichnung (wenn überhaupt möglich) meiner Illustrationen zwecks Zuordnung zu den jeweiligen Agenturen.
Alles in allem recht unerfreulich und eine dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Anwalt wohl nötig.
Fair reagiert. Ich glaube die Userin war heilfroh das es so gut ausgegangen ist. Schön das es noch Menschen gibt, die nicht nur aufs geld schauen, sondern auch sich in andere hineinversetzen können und auch mitbekommen, was sie selbst für einen Schafen anrichten könnten, wenn man so ein Bakatelsache über einen Anwalt laufen lässt.
Grüsse Marcel
Und Morgen stürmem wir die Felder der Landwirte, das Geschäft um die Ecke,
und die Wohnung des Nachbarn sobald er bei der Arbeit ist …etc.
Meine Meinung: Dein Vorgehen wa wirklich fair.
Meine Erfahrung: Vielen Menschen ist wirklich nicht bewusst, dass das was man im Web findet einem Copyright unterliegt.
Dennoch, immer sollte gemahnt und je nach Fall gestraft werden.
Nur so kann sich Recht und Regelwerk durchsetzen. Die Polizei fragt ja auch nicht ob mein Tacho evtl. kaputt war ;D
Auch von mir ein „Daumen hoch“ für deine Vorgehensweise. In solchen Foren aber auch bei jappy & Co. macht sich quasi keiner Gedanken um Bildrechte und was ich noch ärgerlicher finde und wie auch schon erwähnt, es werden die Fotos direkt eingebunden, also von dem Webserver abgerufen auf denen das Bild veröffentlich wurde.
Die Bestrafung für den Bilderklau kann eine teure Abmahnung bringen. Bei Ebay Anbietern (private Verkäufer)kommt dies sehr häufig vor. Bei einer Abmahnung zahlt der Abgemahnte alle Kosten, aus diesem Grund kann es sehr teuer werden. Aus „Fairness“ sollte der Bilderdieb das erste Mal verwarnt werden. Es kommt auch auf die Höhe des Schadens an. Bei z. B. einer Persönlichkeitsverletzung gibt es gleich eine Abmahnung.
Ich habs bisher meist genauso gehandhabt, nur in einem Fall habe ich Anzeige erhoben: dort hatte jemand auf eines von meinen Bildern ein eigenes Copyright gesetzt, das ging mir zu weit, gab eine Abmahnung per Anwalt.
Das Verfahren läuft noch, aber ich denke mit Gebühren für zwei Anwälte zzgl. Lizenzgebühren wird das denjenigen einen vierstelligen Betrag kosten, für den man sich auch eine Vollformat-Kamera kaufen und die Bilder selber hätte machen können.
Das ist auf jeden Fall mit Kanonen auf Spatzen geschossen, weiß nicht, ob ich das in einem gleich gelagerten Fall wieder machen würde, aber dieses Mal war ich zusätzlich zum fremden © auf meinem Bild auch noch von dem letzten Content-Dieb genervt, der mich extrem unhöflich angepampt hab, als ich ihn höflich darauf hinwies, dass er bitte die Verwendung meines Bildes unterlassen solle.
Ich würde mich zuerst fragen, ob es mich stört, dass mein Bild verwendet wird.
Wenn nein, dann vielleicht anschreiben und nach einem Link fragen oder dem Vermerk Bild gemacht von Name, Vorname
Wenn ja, dann schauen ob kommerziell oder nicht kommerziell. Bei kommerziell würde ich nicht lange herummachen, Rechnung oder Anwaltsschreiben. Bei nichtkommerziell erstmals anfragen und auf die Reaktion warten.
Bei Einsicht, wunderbar, bei einem unangenehmen Gegenüber auch Rechnung oder Anwalt.
* und natürlich zuvor Beweise sichern…
Erst in den letzten Tagen ist es mir passiert, dass ich auch ein Foto von mir entdeckt habe, dass jemand mit seinem eigenen Namen auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Ich war natürlich im ersten Moment entsprechend sauer (besonders wegen seinem Namen unter meinem Bild) und habe eine bitterböse Mail geschrieben, in der ich ihn aufs Urheberrecht und so weiter aufmerksam gemacht habe. Habe natürlich dazugeschrieben, dass ich mich an meinen Anwalt wende… Die Antwort kam prompt. Er hat mir angeboten, 50 Euro zu zahlen, damit ich mich nicht an den Anwalt wende. (Hätte ich eh nicht getan, aber ich war sauer und wollte ein bisschen „drohen“, weil es nicht das erste Mal ist, dass meine Bilder verwendet werden). Wir haben uns darauf geeinigt, dass er 10 Euro an eine gemeinnützige Organisation spendet und das Bild dafür behalten darf. Inzwischen haben wir einen ganz netten Kontakt und tauschen uns über Fotografie aus.
Bin gerade mitten in einem Fall von Bilderklau.
Eine holländische Konzertagentur hatte auf ihren holländischen und deutschen Servern ein Konzertbild von mir. Leider ohne Seite – denn die Tournee des Künstler war schon im Februar letzten Jahres.
Also habe ich erstmal alle Seiten (der Suchmaschine)und Details gesichert und dort angerufen.
Dem holländischen Geschäftsführer habe ich natürlich gesagt um welches Bild es sich handelt – nicht aber mit welcher Suchmaschine ich es gefunden habe. Ich wollte gnädig sein und habe mit ihm einen kleinen Rechungsbetrag vereinbart – ihm dann eine Rechnung gemailt. Und siehe da…keine Überweisung. Also habe ich diese Woche eine Mahnung geschickt und mit aller Deutlichkeit auf die Bezahlung bestanden.
Und das kam heute als Mail bei mir an, wobei „XXXX“ für den Künstlernamen steht.
„Dear.….,
We do not know what you refer to.
Google found 640,000 images on the search term „XXXX“.
Maybe you should start a case against them.
They have a lot more money and more pictures!
„XXXX“ Do you know that you personally have a picture of him?
Internet is simply an open source.
If you set your unpublished work open to everyone.
Maybe you should not do!
In any case we have no pictures of yours?
And never had too!
So your evidence will not be there.
Are you trying to extort money from us sometimes?
UNTERSCHRIFT der Firma“
Die Bilder wurden übrigens auf den Servern gelöscht. (Oh Mann, da waren wir aber schlau…)
Da gibt es nun für mich keine Frage –> Anwalt.
Wer kennt einen guten Anwalt für Urheberrecht??? 😉
Grüsse
S.K.
P.S. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten!
@S.Kohler,
ich habe Dir gerade eine Mail geschickt.
Ich lese euere Beiträge alle sehr interessiert, weil mir gerade etwas Ähnliches passiert ist. Kurz gesagt: Ich habe einen Ausriß aus einer Österreichischen Lokalzeitung auf dem ein Gewinnspiel zu sehen ist. Im aufmacher befindet sich ein Foto von mir, auf dem ich auch zu sehen bin.
Ich lebe nicht von der Fotografie! Ich veräußere auch die Bilder nicht. Jetzt bin ich schon soweit und habe kontakt mit der Redaktion und der Firma die mit meinem Bild das Gewinnspiel visualisiert hat. Es ist eine Verletzung meines Rechtes am eigenen Bild und eine gewerbliche Nutzung meines Bildes ohne LIzenz. Das das nicht ok, ist wissen Alle hier. Ich werde auch hoffentlich nächste woche von der freundlichen Redakteurin erfahren in welchem Umfang das Bild genutzt wurde und wer es missbräuchlich von Flickr kopiert hat.
Mich würde interessieren, was Ihr für ein Foto in Rechnung stellt, wenn es für ein Gewinnspiel als Aufmacher dient. (größe in Print ca. 60x120mm) Ich denke das die Zeitung eine Auflage zwischen ca. 1.000 und 10.000 hat. Aber das erfahre ich wohl nächste Woche
Von einer Klage gegen das Recht am eignenen Bild werde ich absehen, da es Grenzüberschreitend wäre und der Aufwand in keinem Verhältniss zum Nutzen steht.
Was haltet ihr von 2x75€/std + 150–250€ je nach Auflage = ca. 300–400€
Ist das Realistisch oder soll ich mich mit Werbegeschenken der Firma abspeisen lassen?
freue mich auf Kommentare!
stefan
@Stefan: Vergiss die Werbegeschenke und schicke nach Absprache einfach eine Rechnung. 300–400 Euro halte ich für zuviel, ich würde es mit 150 Euro probieren, was im Vergleich zu den üblichen Raten auch noch viel wäre. Musst Du entscheiden.
ich finde, hier grassiert der Größenwahn, werden Äpfel und Birnen gleichgestellt. Es wird von „Diebstahl“ gesprochen und im gleichen Atemzug von Schadensersatz ?!? Es wird von angeblich „ursprünglich geplanter“ Exclusiv-Rechtevergabe gesprochen, aber gleichzeit wurde das foto (wenn auch auf eigener Seite) veröffentlich ?!?!? Hier werden Lizenzmodelle angedacht/ausprobiert, um dann in der Realität später Urheber-/Zivil- oder Strafrechtssanktionierung juristisch durchzusetzen ?!?!? Hier wird weder digitales Recht angedacht, wo es keinen Diebstahl gibt ?!?! Hier wird differenziert zwischen gewerblicher und privater Nutzungslizenz von Bits- und Bytes IM WEB ?!?! Hier werden PREISE (angeblicher Schadensersatz) nachträglich berechnet in teilweise UTOPISCHEN Dimensionen ?!?!
Ich denke, hier sind einige Do-it-yourself-Abmahner, die „Fallen“ im Web stellen; teilweise durch (willkürliche interpretierte) Lizenzmodelle IM NACHHINEIN (Stichwort: Arglist). Sind es nur Urheber selbst oder „Vertreter“.
Ein Eigenmarketing im WEB stellt bereits eine Erstnutzung dar ! Wer setzt den Schaden/Streitwert fest ? Der gerichtliche Gutachter – das Gericht – der übliche Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert !!!
… das Hasenschießen geht gegen JEDEN fachmännsich vertretenen Beschuldigten/Beklagten „nach hinten los“ !!!!
Denn ICH KAUFE JEDES BILD für 1,x Euro IM WEB !!!
–> Schaden maximal 1,x Euro !!!
(logischerweise ist jedes IM WEB „geklaute“ Bild bereits MIND. 1x „verwertet“ (wie gesagt, als Eigenwerbung oder „Garnierung“ etc. und somit MIND. eine „BILLIGE Zweitverwertung“ bei „Dieb“!!! (Nochmals Hinweis darauf, dass mein nur SACHEN „klauen“ kann, nicht Daten/Bits-und-Bytes …)
WIR KOMME ICH ZU DEM ALLEM ???
Bereits 1987 übernahm ein Konkurrent Teile „meiner grafich selbst erstellten“ Zeitschriftenannonce, die ich zuvor seit 5 Jahren nutzte und mein sog. FIRMENIMAGE ausmachte. Nach einer Firmensitzverlegung in eine Nachbargemeinde ÜBERNAHM der Konkurrent komplett MEINE IDENTITÄT, indem er meine Anzeige für sich in Zeitungen und Prospekten drucken ließ.
Sprich: er klaute meine Kunden, indem er sich als mein „örtlicher und rechtlicher“ Nachfolger ausgab.
Zuständig war das „Zentrale Urhebergericht für NRW“ im 80 km entfernten HAGEN. Bis die Sache vor Gericht kam, vergingen 6 Monate. Bis der Gutachter „die besondere/gehobene Werthaltigkeit“ meiner grafischen Anzeigenmatrize festgestellt hatte, dauerte es nochmnals 6 Monate; und bis zum Verfahrensabschluss waren dann 2 jahre ins Land gegangen.
(Erst nach dem Gutachten war dann eine „Unterlassungsverfügungsanspruch“ dem Gericht „nachvollziehbar; diesen erkannte der „Dieb“ dann „freiwillig“ an, bevor ich das Gutachten per Post erhielt.)
Der „Dieb“ widersprach einem entstanden Schaden …
Hierzu rief der Gutachter bei einer Werbeagentur an, die dann den WIEDERBESCHAFFUNGSWERT einer Anzeige bei EINER ZEITUNG (WAZ) erfragte. Hiervon wurde dann „der Schaden“ (für meine Werbeanzeige) reduziert auf DRITTVERWERTUNG !!!!
Drittverwertung deshalb, weil ICH (1.) die Anzeige ja 5 jahre lang zuvor nutzte (2.) der Dieb eine „unrechte UNTER-Nutzung“ hatte und (3.) ICH die Werbung ja nach der UNTERLASSUNGSANERKENNUNG weiter nutzen könnte .….
In der letzten Verhandlung bot mir der „Dieb“ (nach 2 Jahren) 50 DM an, die ich ablehnte, weil „zu wenig“ !! Streitwert nunmehr um 50 Euro reduziert; und der Richter wollte nicht mehr wirklich die Gerichtsbarkeit bemühen „für Kinderkarm“.
Letztlich bekam ich 135 DM vom Gericht, damit ich nicht auch noch auf den „nicht unerheblichen Gerichts- und Gutachterkosten“ KOMPLETT hängen bleibe. Ursprünlich hatte ich, direkt nach Einschaltung des Gerichtes bzw. für den 1. Stör-Monat, den Schaden auf ca. 1500 DM (für „gestolenes Firmenimage/Kundenpotential“ „geschätzt“.
Eine Berufung war unter 450 DM Streit nicht mehr möglich.
ÜBER 90% der Gerichts- u. RA-Kosten (beider Seiten) musste ich SELBST tragen …
ERGO:
Bei „digitalen Inhalten“ verdienen nur Gerichte und RAe.
Die Kosten tragen (mehr oder weniger stark) der Urheber und der „Dieb“.
Ich schreibe IMMER den Hoster an und bitte um LÖSCHUNG (unter Androhung von Schadenersatz wegen „Beihilfe“). Von Schadensersatz FÜR DIGITALES etc. sehe ich gegenüber dem „Dieb“ selbst ab. (zu komplizierte Bewesiführung des Schadens, wofür der „Beanspruchende“ beweislastig und „vorstreckend kostenpflichtig“ ist !!)
Soviel ich weiß, lehnt auch jede Rechtschutzversicherung bei Internet-„streitigkeiten“ dankend ab !!
Für mich ist ausschließlich die „Beseitigung der Störung“ wichtig.
PS: „DIEB“ wurde von mir zuvor begrifflich genutzt. DIEB ist allerdings kein Begriff aus dem Urheber- bzw. Zivilrecht !!!!
PPS: „Schadensersatz“ ?? Wann soll das bei einem Fotografen (Freiberufler) eintreten ?? Ein Foto ist in 10 Sec. neu gemacht oder im Web „nachgekauft“. (Wie gesagt, exclusive Fotos oder Auftragsfotos „tauchen erst garnicht im Web auf“)
–> betrifft Fotos, außer von Personen/Lizenzprodukten etc. !!
Außer Fotos von „erheblichem künstlerischen Wert“ (hierzu muss der Fotograf m.E. auch den Meisterbrief mind. besitzen und Mitglied der HWK sein !!)
—– ohne Obligo – eigener Erfahrungsstand —
.
@Moody: Zumindest ich habe nirgends von geplanter Exklusivrechte-Vergabe gesprochen…
Nochmal zu meinem Fall mit dem gefundenen Foto in der Wochenzeitung. Man bot mir „so 100 euro“ für das Foto an, was „weit über dem Marktpreis läge“. Die verantwortlichen Personen wären wohl nicht mehr in der Firma und man würde aus Kulanz mir dieses Angebot machen. Ich war über dieses Vorgehen nicht gerade glücklich. Kein Wort von Reue oder Einsicht. Letzte Woche wurde dann meine Rechnung beglichen. 160 Euro für Recherche und nachträgliche Lizenz für die damalige Verwendung. Ich glaube nicht das dieses Medienhaus aus Kärnten etwas an der Arbeitsweise ändern wird.
grüße
stefan
„@Moody: Zumindest ich habe nirgends von geplanter Exklusivrechte-Vergabe gesprochen…“
Nein, aber ich. 😉
1. Eine Veröffentlichung widerspricht keineswegs der anschließenden Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Absolut nicht… (Die Rechteeinräumung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt.)
2. Eine Veröffentlichung unter „eigener Regie“, also z.B. auf der eigenen Website, widerspricht noch weniger der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Da hat man es nämlich selbet 100prozentig in der Hand, die bisherige Veröffentlichung zu beenden. Wobei das nicht zwingend erforderlich ist, um ein ausschließliches Nutzungsrecht einzuräumen.
(Das UrhG kennt diesen Fall übrigens explizit:
§33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.)
@moody:
„Hier wird weder digitales Recht angedacht, wo es keinen Diebstahl gibt ?!?!“
Es gibt kein „digitales Recht“.
„Hier wird differenziert zwischen gewerblicher und privater Nutzungslizenz von Bits- und Bytes IM WEB ?!?!“
Ja. Das verlangen Gesetz und Rechtsprechung nun einmal so bei der Festsetzung der Entgelthöhe im Wege der Schadensersatzanalogie. (Und ich finde es auch richtig.)
„Denn ICH KAUFE JEDES BILD für 1,x Euro IM WEB !!!“
Nein. Meine z.B. nicht.
„Zuständig war das “Zentrale Urhebergericht für NRW” im 80 km entfernten HAGEN.“
So etwas gibt es nicht.
Du wurdest offensichtlich ziemlich schlecht beraten. Keinen in der Materie versierten Rechtsanwalt beauftragt?
Ich hatte die Tage auch das Problem, dass Bilder oder besser gesagt eine ganze Inhaltsseite 1:1 „übernommen“ wurde. Auch ich habe es dabei belassen, eine umgehende Entfernung einzufordern, was auch binnen weniger Stunden erledigt wurde. Ich erhielt eine Entschuldigung – klang nach einem recht jungen Webteilnehmer – und damit war die Sache für mich auch erledigt.
Es muss sicher nicht immer gleich eine Abmahnung sein, auch wenn man daraus ein paar Euro schlagen könnte …
Ich persönlich habe keinerlei Verständnis dafür, dass irgendjemand sich an der Arbeit anderer kostenfrei bedient. Es gibt allein im Internet tausende von Seiten, wo „private“ Leutchen einfach sich Fotos aus dem Netz zusammenklauen, die sie „halt so gefunden haben“. Dann steht oft noch da „Sollte ich zufällig ein Copyright verletzt haben,bitte ich um Benachrichtigung“ HAH, HaH.
Meine Fotos werden genauso wie meine Ideen ständig geklaut und abgekupfert. Es ist mir gar nicht mehr möglich weltweit auf die Suche zu gehen. Folglich bin ich soweit als möglich gezwungen überall mein Wasserzeichen in die Fotos zu setzen, da ein dezenter Copyrightzug auch schon entfernt wurde.
Und-obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen wird- scannen die Leute aus meinen Büchern und Kalendern die Fotos raus. Und so mach ein „privater“ verschafft sich mit seiner Seite bestehend aus lauter zusammengeklauten Fotos so viele User und Klicks, dass er dann Werbung schalten kann und sehr wohl verdient.
Ich bin Berufsfotografin und genauso wie ich nicht in eine Bäckerei gehe ohne für die Semmel zu zahlen, habe ich keinerlei Verständnis dafür, dass jemand Bilder klaut.
Die Copyrightrechte sind klar difiniert und „Ach, das wußte ich aber nicht“ ist fast immer nur eine blöde Ausrede. Wenn ich bei Rot über die Ampel fahre, hilft mir diese Ausrede auch nichts!
Es gibt RF Fotos bei Bildagenturen, die du für deine Seite für 1.-Euro kaufen kannst. Weniger als ein Big Mäc kostet.
Das Problem ist einfach, dass viele, auch einige Zeitschriften es immer wieder versuchen, getreu dem Motto:“ 10x geklaut, einmal erwischt und nachgezahlt- ist immer noch billiger, als gleich zahlen“ Und es sind immer wieder die gleichen, die so arbeiten.
Ausserdem schaden all diese Bilderklauer nicht nur den Fotografen, sondern auch den seriösen Nutzern, die ehrlich und fair sind.
Und wenn mich jemand freundlich anfragt, dann gibt es auch schon mal ein Foto von mir für eine kleine Hilfsorganisation kostenlos.
Und es werden ja nicht nur die Bilder geklaut, sondern auch Texte aus Büchern. Quellenangaben wie früher noch üblich- Pustekuchen! Viele besitzen auch noch anschließend die Frechheit ihr Copyright- bitte geschützt!- drunter zu schreiben.
Also: Selber knipsen, oder sich informieren! Alles andere ist unfair, denn hinter jedem Foto steckt Arbeit.
@Fotografin: Du hast völlig recht – könnte meine Geschichte sein. Sehe ich auch so – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Da muß dringend was in der Gesetzgebung geschehen.