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	<title>Kommentare zu: Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen</title>
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	<description>Fotos: Beauty _ Business _ Emotions</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 19:15:34 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: R. Jegg</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-18240</link>
		<dc:creator>R. Jegg</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Feb 2011 11:32:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=1757#comment-18240</guid>
		<description>Hallo Robert,

ich bin gerade selbst von so einem Fall betroffen. Eines meiner Bilder wurde in einem Werbespot, einem SMS-Sex-Test, verwendet. In dem Spot geht es um Sex-Stellungen. Zusätzlich sieht man zwei Strichfiguren die sich gerade lieben. 

Ich konnte mich jetzt über den TV-Sender an den Produzenten herantasten und habe nun auch die Bildagentur mitgeteilt bekommen. Mit der habe ich mich nun in Verbindung gesetzt und bin gespannt, wie aktiv dieser Fall bearbeitet wird. 

Ich melde mich wieder, wenn der Fall abgeschlossen ist. 

Hat jemand von Euch das schon hinter sich? Wenn ja, kurzes Statement hier wäre interessant.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Robert,</p>
<p>ich bin gerade selbst von so einem Fall betroffen. Eines meiner Bilder wurde in einem Werbespot, einem SMS-Sex-Test, verwendet. In dem Spot geht es um Sex-Stellungen. Zusätzlich sieht man zwei Strichfiguren die sich gerade lieben. </p>
<p>Ich konnte mich jetzt über den TV-Sender an den Produzenten herantasten und habe nun auch die Bildagentur mitgeteilt bekommen. Mit der habe ich mich nun in Verbindung gesetzt und bin gespannt, wie aktiv dieser Fall bearbeitet wird. </p>
<p>Ich melde mich wieder, wenn der Fall abgeschlossen ist. </p>
<p>Hat jemand von Euch das schon hinter sich? Wenn ja, kurzes Statement hier wäre interessant.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: R. Kneschke</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-1098</link>
		<dc:creator>R. Kneschke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jul 2009 10:48:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=1757#comment-1098</guid>
		<description>Sowohl Bildagenturen und Gerichte werden bei erotischen/pornografischen Nutzungen immer im Einzelfall entscheiden müssen, da die Grenzen da fließend sind. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, kannst Du entweder a) auf solche Nutzungen verzichten, b) einen Fotografen und das passende Model selbst beauftragen und die Nutzung vorher absprechen oder c) die Bildagentur vorher fragen und sich die Zusage schriftlich geben lassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl Bildagenturen und Gerichte werden bei erotischen/pornografischen Nutzungen immer im Einzelfall entscheiden müssen, da die Grenzen da fließend sind. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, kannst Du entweder a) auf solche Nutzungen verzichten, b) einen Fotografen und das passende Model selbst beauftragen und die Nutzung vorher absprechen oder c) die Bildagentur vorher fragen und sich die Zusage schriftlich geben lassen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-1097</link>
		<dc:creator>Andreas</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jul 2009 09:08:17 +0000</pubDate>
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		<description>Nein, eine verbindliche Beratung suche ich ja auch gar nicht.

Mir geht es darum das man als Käufer aber eine verbindliche Sicherheit seitens des Anbieters haben sollte. Sonst muss ich ja immer zittern verklagt zu werden.
Ein Modell kann sich im nachhinein doch immer beleidigt fühlen oder sagen&quot;Mit dieser oder jener nutzung bin ich nicht einverstanden&quot;

Und als Kunde Zahlt man ja Geld für den Content und die Nutzung. 

Wenn ich z.B. ein erotisches Nackfoto kaufe auf dem das Modell lasziv in die Kamera schaut und ich dieses Bild dann für einen erotischen Roman als Cover verwende, darf es ja nicht sein das man verklagt wird weil es untersagt ist diese Foto für &quot;pornografische&quot; Sachen zu verwenden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, eine verbindliche Beratung suche ich ja auch gar nicht.</p>
<p>Mir geht es darum das man als Käufer aber eine verbindliche Sicherheit seitens des Anbieters haben sollte. Sonst muss ich ja immer zittern verklagt zu werden.<br />
Ein Modell kann sich im nachhinein doch immer beleidigt fühlen oder sagen&#8221;Mit dieser oder jener nutzung bin ich nicht einverstanden&#8221;</p>
<p>Und als Kunde Zahlt man ja Geld für den Content und die Nutzung. </p>
<p>Wenn ich z.B. ein erotisches Nackfoto kaufe auf dem das Modell lasziv in die Kamera schaut und ich dieses Bild dann für einen erotischen Roman als Cover verwende, darf es ja nicht sein das man verklagt wird weil es untersagt ist diese Foto für &#8220;pornografische&#8221; Sachen zu verwenden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: R. Kneschke</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-1094</link>
		<dc:creator>R. Kneschke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 17:11:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=1757#comment-1094</guid>
		<description>@Andreas:
Ich kann Dir leider keine verbindliche Rechtsberatung geben. Ich fände Dein Beispiel nicht fragwürdig, ob das Model das auch so sieht, weiß ich nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Andreas:<br />
Ich kann Dir leider keine verbindliche Rechtsberatung geben. Ich fände Dein Beispiel nicht fragwürdig, ob das Model das auch so sieht, weiß ich nicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Andreas@Andr</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-1093</link>
		<dc:creator>Andreas@Andr</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 14:12:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=1757#comment-1093</guid>
		<description>Ein schwieriges Thema. Eigentlich kann man ja nie sicher sein nicht verklagt zu werden.
Wie sieht es den mit fiktonalen Sachen aus: Ich schreibe einen Roman oder drehe einen Film der z.B. von einem Mord handelt. Als Buchcover nehme ich dann ein entsprechendes Foto.
Dann bringe ich das Modell in Verbindung mit Mord, allerdingst nur im Rahmen eines Romans
Wäre das schon fragwürdigt? 

Hier mal ein Beispiel:
http://de.fotolia.com/id/3756217

Das Foto wurde als DVD Cover für folgenden Film verwendet:
http://www.amazon.de/Dungeon-Girl-Wendi-Jean-Linn/dp/B001KO73P0/ie=UTF8&amp;s=dvd&amp;qid=1248185465&amp;sr=8-1</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein schwieriges Thema. Eigentlich kann man ja nie sicher sein nicht verklagt zu werden.<br />
Wie sieht es den mit fiktonalen Sachen aus: Ich schreibe einen Roman oder drehe einen Film der z.B. von einem Mord handelt. Als Buchcover nehme ich dann ein entsprechendes Foto.<br />
Dann bringe ich das Modell in Verbindung mit Mord, allerdingst nur im Rahmen eines Romans<br />
Wäre das schon fragwürdigt? </p>
<p>Hier mal ein Beispiel:<br />
<a href="http://de.fotolia.com/id/3756217" rel="nofollow">http://de.fotolia.com/id/3756217</a></p>
<p>Das Foto wurde als DVD Cover für folgenden Film verwendet:<br />
<a href="http://www.amazon.de/Dungeon-Girl-Wendi-Jean-Linn/dp/B001KO73P0/ie=UTF8&#038;s=dvd&#038;qid=1248185465&#038;sr=8-1" rel="nofollow">http://www.amazon.de/Dungeon-Girl-Wendi-Jean-Linn/dp/B001KO73P0/ie=UTF8&#038;s=dvd&#038;qid=1248185465&#038;sr=8-1</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: R. Kneschke</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-1091</link>
		<dc:creator>R. Kneschke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 07:22:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=1757#comment-1091</guid>
		<description>@Henteaser:

Tom schrieb schon ganz richtig, dass eine genaue Definition im Streitfall oft erst vor dem Gericht entschieden werden kann. Aber es gibt genug Nutzungen, die eindeutig verboten sind. Bei deinen Beispielen kommt es auch immer darauf an, wie die Fotos mit einem Text oder Produkt kombiniert werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Henteaser:</p>
<p>Tom schrieb schon ganz richtig, dass eine genaue Definition im Streitfall oft erst vor dem Gericht entschieden werden kann. Aber es gibt genug Nutzungen, die eindeutig verboten sind. Bei deinen Beispielen kommt es auch immer darauf an, wie die Fotos mit einem Text oder Produkt kombiniert werden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tom Rohwer</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-1088</link>
		<dc:creator>Tom Rohwer</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 12:33:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=1757#comment-1088</guid>
		<description>Sowohl bei &quot;pornographisch&quot; als auch bei &quot;volksverhetzend&quot; ist das kleine Problem nur, daß es immer erstmal ein Gerichtsurteil braucht, damit etwas überhaupt so eingestuft werden kann. (Bzw. bei &quot;pornographisch&quot; auch eine Indizierung durch die BPJ mit der Begründung &quot;jugendgefährdend, weil pornographisch&quot;.

Wobei noch überhaupt nicht der Fall (s. BVerfG zu &quot;Josefine Mutzenbacher&quot;) erwähnt ist, daß etwas rechtlich gesehen gleichzeitig &quot;Pornographie&quot; und &quot;Kunst&quot; sein kann, und dann dem &quot;Kunstvorbehalt&quot; des Grundgesetzes unterfällt.

Gettys Passus ist rechtlich wie semantisch Unfug:

&quot;Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden&quot;

&quot;Pornographisch&quot; ist nicht &quot;rechtswidrig&quot;, insofern ergibt der Satzanschluß &quot;anderweitig rechtswidriger Weise&quot; keinen logischen Sinn.

Mauritius beglückt die Rechtswelt mit einem ähnlich verschwurbelten Passus: 

&quot;Es ist nicht gestattet, die Bilder auf beleidigende, ehrrührige, pornographische, betrügerische, verletzende oder quälende Weise zu verwenden oder in einen solchen Zusammenhang zu bringen&quot; 

Man fragt sich unwillkürlich, was wohl unter der Verwendung von Fotos in &quot;quälender Weise&quot; gemeint sein könnte, und ob dazu bestimmte Marotten heutiger Layouter zählen könnten... 

Fotolias

&quot;der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die angebildete Person oder den Urheber in einem negativen Zusammenhang darstellen, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme politische Parteien und Meinungsförderung im politischen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrechtliche, beleidigende oder unmoralische Verwendungsarten”&quot;

klingt sehr amerikanisch (&quot;Monatshygiene&quot;, &quot;Geburtenverhütung&quot;). &quot;Extreme politische Parteien&quot; ist ein rechtlich unbrauchbarer Passus, weil er nicht klar definiert werden kann. Jede nicht verbotene oder gar zu einer Wahl zugelassene Partei wird es weit von sich weisen, als &quot;extrem&quot; bezeichnet zu werden.

Davon mal völlig abgesehen, daß deutsche Gerichte einen Zusammenhang  mit &quot;Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services&quot; im Jahr 2009 nicht als  &quot;negativen Zusammenhang&quot; ansehen werden - Prostitution ist eine legale, gesetzlich geregelte Tätigkeit in Deutschland... 

Agenturen müssen übrigens aufpassen, daß sie mit solchen Ausschlußklauseln nicht ab einem gewissen Punkt mit den Diskriminierungsverboten des AGG in Konflikt geraten... ;-)

Panthermedias

&quot;für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen&quot;

ist klassisches Gummi, und würde wegen &quot;Unbestimmtheit&quot; vermutlich als ungültige Vertragsklausel gelten. (&quot;Sexistisch&quot; ist anders als &quot;volksverhetzend&quot; oder &quot;pornographisch&quot; nicht mal mehr auf dem Umweg über das StGB rechtlich zu fassen, der Begriff ist schlicht nicht justiziabel. Dasselbe gilt für &quot;rassistisch&quot;.)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl bei &#8220;pornographisch&#8221; als auch bei &#8220;volksverhetzend&#8221; ist das kleine Problem nur, daß es immer erstmal ein Gerichtsurteil braucht, damit etwas überhaupt so eingestuft werden kann. (Bzw. bei &#8220;pornographisch&#8221; auch eine Indizierung durch die BPJ mit der Begründung &#8220;jugendgefährdend, weil pornographisch&#8221;.</p>
<p>Wobei noch überhaupt nicht der Fall (s. BVerfG zu &#8220;Josefine Mutzenbacher&#8221;) erwähnt ist, daß etwas rechtlich gesehen gleichzeitig &#8220;Pornographie&#8221; und &#8220;Kunst&#8221; sein kann, und dann dem &#8220;Kunstvorbehalt&#8221; des Grundgesetzes unterfällt.</p>
<p>Gettys Passus ist rechtlich wie semantisch Unfug:</p>
<p>&#8220;Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden&#8221;</p>
<p>&#8220;Pornographisch&#8221; ist nicht &#8220;rechtswidrig&#8221;, insofern ergibt der Satzanschluß &#8220;anderweitig rechtswidriger Weise&#8221; keinen logischen Sinn.</p>
<p>Mauritius beglückt die Rechtswelt mit einem ähnlich verschwurbelten Passus: </p>
<p>&#8220;Es ist nicht gestattet, die Bilder auf beleidigende, ehrrührige, pornographische, betrügerische, verletzende oder quälende Weise zu verwenden oder in einen solchen Zusammenhang zu bringen&#8221; </p>
<p>Man fragt sich unwillkürlich, was wohl unter der Verwendung von Fotos in &#8220;quälender Weise&#8221; gemeint sein könnte, und ob dazu bestimmte Marotten heutiger Layouter zählen könnten&#8230; </p>
<p>Fotolias</p>
<p>&#8220;der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die angebildete Person oder den Urheber in einem negativen Zusammenhang darstellen, u.a.:<br />
(1) Pornografie<br />
(2) Zigaretten und Tabakprodukte<br />
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services<br />
(4) Extreme politische Parteien und Meinungsförderung im politischen Sinne<br />
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung<br />
(6) Diffamierende, unrechtliche, beleidigende oder unmoralische Verwendungsarten”&#8221;</p>
<p>klingt sehr amerikanisch (&#8220;Monatshygiene&#8221;, &#8220;Geburtenverhütung&#8221;). &#8220;Extreme politische Parteien&#8221; ist ein rechtlich unbrauchbarer Passus, weil er nicht klar definiert werden kann. Jede nicht verbotene oder gar zu einer Wahl zugelassene Partei wird es weit von sich weisen, als &#8220;extrem&#8221; bezeichnet zu werden.</p>
<p>Davon mal völlig abgesehen, daß deutsche Gerichte einen Zusammenhang  mit &#8220;Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services&#8221; im Jahr 2009 nicht als  &#8220;negativen Zusammenhang&#8221; ansehen werden &#8211; Prostitution ist eine legale, gesetzlich geregelte Tätigkeit in Deutschland&#8230; </p>
<p>Agenturen müssen übrigens aufpassen, daß sie mit solchen Ausschlußklauseln nicht ab einem gewissen Punkt mit den Diskriminierungsverboten des AGG in Konflikt geraten&#8230; <img src='http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Panthermedias</p>
<p>&#8220;für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen&#8221;</p>
<p>ist klassisches Gummi, und würde wegen &#8220;Unbestimmtheit&#8221; vermutlich als ungültige Vertragsklausel gelten. (&#8220;Sexistisch&#8221; ist anders als &#8220;volksverhetzend&#8221; oder &#8220;pornographisch&#8221; nicht mal mehr auf dem Umweg über das StGB rechtlich zu fassen, der Begriff ist schlicht nicht justiziabel. Dasselbe gilt für &#8220;rassistisch&#8221;.)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: henteaser</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-1085</link>
		<dc:creator>henteaser</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 08:39:03 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Nutzung in diffamierender Weise / als Meinungsaussage&quot;

Es gibt doch genug &quot;Immer mehr Deutsche zu dick&quot;-Beiträge und Vorher-Models. Und massig Stockaufnahmen, mit denen Produkte eine &quot;Daumen hoch&quot;-Bewertung erhalten, oder aber durch deren Auswahl eine ethisch korrekte Arbeitsatmosphäre symbolisiert (bzw.vorgetäuscht) wird.

Also: Wie enggefasst (und durchsetzbar) sind diese Taburegelungen wirklich? Und inwiefern müssen sich Nutzer von CC-lizensierten Werken - nicht nur Fotos - an solche Regeln halten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Nutzung in diffamierender Weise / als Meinungsaussage&#8221;</p>
<p>Es gibt doch genug &#8220;Immer mehr Deutsche zu dick&#8221;-Beiträge und Vorher-Models. Und massig Stockaufnahmen, mit denen Produkte eine &#8220;Daumen hoch&#8221;-Bewertung erhalten, oder aber durch deren Auswahl eine ethisch korrekte Arbeitsatmosphäre symbolisiert (bzw.vorgetäuscht) wird.</p>
<p>Also: Wie enggefasst (und durchsetzbar) sind diese Taburegelungen wirklich? Und inwiefern müssen sich Nutzer von CC-lizensierten Werken &#8211; nicht nur Fotos &#8211; an solche Regeln halten?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Teatime</title>
		<link>http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/07/20/stockfotos-kaufen-verbotene-nutzungen/comment-page-1/#comment-1084</link>
		<dc:creator>Teatime</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 07:36:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/?p=1757#comment-1084</guid>
		<description>Sehr interessant, mal einen Bericht sozusagen &quot;von der anderen Seite aus&quot; zu lesen. 

Als Fotograf habe ich ja keinen Einfluß darauf, was der Käufer mit dem Bild wirklich anstellt. Und gleichzeitig habe ich auch keine Kontrollmöglichkeit, wenn z.B. der Bäcker XYZ in einer Kleinauflage in seinem Ort das von Dir erwähnte Familienfoto für eine Meinugsaussage benutzt.

Das könnte eventuell im gewissen Masse kontrolliert werden, wenn die Bildagenturen verpflichtet werden würden, die Käufer der Bilder preiszugeben, was derzeit kaum eine Billigagentur macht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr interessant, mal einen Bericht sozusagen &#8220;von der anderen Seite aus&#8221; zu lesen. </p>
<p>Als Fotograf habe ich ja keinen Einfluß darauf, was der Käufer mit dem Bild wirklich anstellt. Und gleichzeitig habe ich auch keine Kontrollmöglichkeit, wenn z.B. der Bäcker XYZ in einer Kleinauflage in seinem Ort das von Dir erwähnte Familienfoto für eine Meinugsaussage benutzt.</p>
<p>Das könnte eventuell im gewissen Masse kontrolliert werden, wenn die Bildagenturen verpflichtet werden würden, die Käufer der Bilder preiszugeben, was derzeit kaum eine Billigagentur macht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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