Wer Fotos verkauft, muss einiges beachten. Dazu zählen auch komplizierte Gesetze: Urheberrechtgesetz, Kunsturheberrechtgesetz, Markenrecht, Recht am eigenen Bild und so weiter.
Amateuere denken oft: „Das gehört mir, das darf ich fotografieren“ oder „Keiner kann mir vorschreiben, was ich fotografieren darf“. Profis sind vorsichtiger, denn spätestens, wenn Fotos verkauft werden, oft aber schon, wenn sie nur veröffentlicht werden, drohen juristische Fallgruben, die hohe Geldstrafen nach sich ziehen können.
Zu abstrakt? Ein Beispiel?
Eine Fotografin hatte 2007 bei der Bildagentur Panthermedia hatte 2007 ein Foto von einigen kleinen Deko-Osterhasen aus Holz verkauft, die sie neben Blumen drapiert hatte. Ein Verlag hatte das Foto gekauft, die Häschen ausgeschnitten und damit zu Ostern Aufkleber drucken lassen, die einer Zeitung des Verlags beigelegt wurden. Der Hersteller der Deko-Hasen hatte für die Figuren jedoch einen Geschmacksmusterschutz und verklagte die Fotografin. Zuerst verlangte der Hersteller über 10.000 Euro, letztendlich musste die Fotografin 2730 Euro zahlen. Details zum Fall können hier im Panthermedia-Forum nachgelesen werden.
Deshalb ist es wichtig, dass jeder, der Fotos verkauft, mindestens überblicksweise Ahnung von den relevanten Gesetzen hat.
Zu diesem Thema erschien vor kurzem das Buch „Fotografie und Recht. Der Untertitel „Die wichtigsten Rechtsfälle für die Fotopraxis“ (ISBN 978–3826659447) vom Rechtsanwalt Daniel Kötz und dem Fotografen Jens Brüggemann.
Das Buch ist im Frage-Antwort-Schema aufgebaut. Das bedeutet, dass immer ein Fall aus der Foto-Praxis geschildert wird, zum Beispiel, dass einer Kundin Portraitfotos nicht gefielen und sie ihr Geld zurück verlangte oder dass Models nicht zu einem Auftrag erschienen sind und dem Fotograf dadurch Kosten entstanden sind. Dieser Fall wird dann in allgemeine Rechtsfragen umformuliert und ausführlich beantwortet. Am Ende gibt es zu jedem Fall ein kurzes Fazit. Man kann sich hier bei Amazon direkt das Inhaltsverzeichnis und die ersten drei Fälle durchlesen, um einen besseren Eindruck zu gewinnen.
Das Gute an dem Buch ist, dass es sich durch die praxisnahe Herangehensweise flüssig und leicht verständlich liest. Die komplexen Gesetze werden auf so kleine Happen heruntergebrochen, dass es auch als schnelles Nachschlagewerk benutzt werden kann. Die ausgewählten Beispiele sind alle relevant. Von den 76 Fällen des Buches hat sich jeder Fotograf sicher schon mindestens die Hälfte der Fragen selbst gestellt, die nun beantwortet werden.
Negativ aufgefallen sind mehrere Kleinigkeiten. Zum einen sind vor allem die Antworten auf Fragen zu Aktfotos und ähnlichem sehr subjektiv gefärbt. So heißt es z.B. bei Fall 1.16 (Altersbeschränkung bei Erotikfotos im Internet?): „Über die deutschen Jugendschutzvorschriften mag geschmunzelt werden; sie stellen aber nichts anderes als eine gefährliche Entwicklung dar, die nur noch den Begriff Zensur verdient“ (S42). Die starken Meinungen im Buch zu diesem Thema rühren wahrscheinlich daher, dass der Autor Jens Brüggemann selbst häufig als Aktfotograf tätig ist. Viele Beispielbilder illustrieren dies ebenfalls.
Schwerer wiegt jedoch das Manko, dass etliche Antworten unkonkret gehalten sind. Es werden verschiedene Rechtsauffassungen beschrieben oder stark abweichende Gerichtsurteile zitiert, so daß der Leser im Unklaren bleibt, was richtig und was falsch ist. Das liegt jedoch nicht nur an den Autoren, denn die Rechtssprechung ist in der Praxis widersprüchlich. Trotzdem hilft das Buch dann, die Argumente mehrer Seiten nachzuvollziehen oder an konkreten Paragraphen zu messen.
Mit knapp 130 recht großzügig layouteten Seiten ohne Anhang ist der Preis von ca. 35 Euro für das Softvcover-Buch recht happig. Es auch andere gute und günstigere Bücher zum Thema Fotorecht, z.B. das „Handbuch zum Fotorecht“ von Alexander Koch (mit 32 Euro nicht billiger, aber fast dreifach so viele Seiten). Aber da sich die relevanten Gesetze seit dem Erscheinen 2003 geändert haben, empfehle ich lieber das aktuelle Buch.
Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Zutreffend weisen Sie darauf hin, daß manche Antworten keine komplett befriedigenden Lösungen für die vorher wiedergegebenen Fälle darstellen. Das ist allerdings kein Manko, daß dem Buch zuzuschreiben wäre, sondern der Rechtsprechung geschuldet: Der Autor kann nichts dafür, wenn Gerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen haben. Der Leser versteht dann aber, daß es eben tatsächlich kein richtig oder falsch gibt – das ist häufig die wichtigste Auskunft! Da das Buch von zwei menschlichen Autoren geschrieben wurde, halte ich die von Ihnen kritisierte subjektive Färbung der Antworten nicht für einen Fehler, sondern für einen Pluspunkt. Denn an keiner Stelle wird die eigene Meinung über den bestehenden Rechtszustand gesetzt.
Ich freue mich, daß Sie das Werk flüssig lesbar und leicht verständlich finden – das war uns ein besonderes Anliegen.
Vergessen Sie nicht, daß das Werk von Alexander Koch zum allergrößten Teil aus der Wiedergabe von Rechtsfällen besteht und damit eher eine Materialsammlung darstellt, die als solche für Juristen sicher nützlich ist, wenn gerade kein Internetanschluß besteht.
Viele Grüße aus Düsseldorf,
Daniel Kötz